Widerruf Ihrer Basisrente (Rürup-Rente): So gehen Sie vor

Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Oktober 2023 (Urt. v. IV ZR 41/22 und IV ZR 40/22) haben einen bedeutenden Präzedenzfall geschaffen: Versicherungsnehmer können aus Basisrenten wie der Rürup-Rente aussteigen und ihre geleisteten Beiträge zurückfordern.

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Ausstieg aus einer Basisrente (Rürup-Rente) und Auszahlung der Beiträge

Im Jahr 2009 schloss eine Person einen Vertrag mit der Allianz Lebensversicherung ab, der eine Rürup-Rente beinhaltete, eine Art von Rentenversicherung auf Basis eines indexbasierten Systems. Gemäß diesem Vertrag hatte der Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Diese Frist begann jedoch erst, nachdem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein sowie die Informationen über sein Widerrufsrecht und dessen mögliche Folgen erhalten hatte. Im Jahr 2020 entschied sich die Person, von diesem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Obwohl die Allianz Lebensversicherung den Widerruf ablehnte, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass der Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss wirksam sei. Der Fall wurde schließlich vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinen wegweisenden und äußerst verbraucherfreundlichen Urteilen (Urt. v. 11.10.2023 – IV ZR 41/22 und IV ZR 40/22), dass Versicherungsnehmer von Basisrenten wie der Rürup-Rente aus ihren Verträgen aussteigen und sich insbesondere die geleisteten Beitragszahlungen zurück erstatten lassen können. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Der BGH bestätigte somit, dass der Versicherungsnehmer auch Jahre nach Vertragsschluss wirksam widerrufen konnte, da die Widerrufsfrist aufgrund der fehlerhaften Belehrung nie angelaufen war.

Warum sind diese Urteile so bedeutsam?

Diese Urteile des Bundesgerichtshofs sind von großer Bedeutung, da sie wichtige rechtliche Klarstellungen bezüglich des Widerrufs von Basisrentenverträgen liefern. Zuvor haben Versicherer oft argumentiert, dass ein Widerruf bei Verträgen, die ab dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, nicht möglich sei. Sie stützten sich dabei darauf, dass der BGH bisher nur für Verträge bis zum 31.12.2007 den Widerruf bestätigt hätte. Außerdem behaupteten sie, dass ein Widerruf rechtsmissbräuchlich sei, da der Kunde Steuervorteile genossen hätte.

Der BGH hat mit diesen aktuellen Entscheidungen jedoch beiden Argumenten den Boden entzogen. Er bestätigte, dass auch bei Verträgen ab 2008 ein Ausstieg möglich ist und die gewährten Steuervorteile daran nichts ändern. Damit dürften den Versicherern die Argumente langsam ausgehen.

Es ist ebenfalls wichtig zu verstehen, welche Version des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt. Das VVG wurde mehrmals reformiert, zuletzt zum 01.01.2008. Die Reformen betrafen auch das Widerrufsrecht, das sich erheblich von der vorherigen Regelung unterschied. Insbesondere sind Versicherer ab 2008 verpflichtet, umfassend über das Widerrufsrecht zu informieren, einschließlich der Rechtsfolgen des Widerrufs. Es kam jedoch häufig vor, dass diese neuen Regelungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden, was in vielen Fällen ein Widerrufsrecht auch heute noch ermöglicht.

Welche Auswirkungen hat der Widerruf?

Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, als ob er nie abgeschlossen worden wäre. Im Gegensatz zur Kündigung können bei einem Widerruf keine Abschluss- und Verwaltungskosten von der Versicherung einbehalten werden. Lediglich der Beitragsteil für den gebotenen Versicherungsschutz wird abgezogen.

Die Versicherung hat die Beiträge am Kapitalmarkt investiert und daraus Gewinne erzielt. Da der Vertrag jedoch nicht zustande gekommen ist, kann die Versicherung keine Gewinne mit den Beiträgen erwirtschaften. Daher muss sie Ihnen diese Investitionsgewinne erstatten.

Aufgrund der langen Laufzeit solcher Verträge sind die Gewinne aus diesen Anlagen oft erheblich. Daher ist es möglich, dass Sie viel mehr erstattet bekommen, als Sie ursprünglich eingezahlt haben.

Welche Verträge kann ich noch widerrufen?

Für Versicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, galt die durch die Rechtsprechung gesicherte Praxis: „Wer eine Lebensversicherung kündigt, bekommt nur bis zur Hälfte des eingezahlten Geldes zurück“. Bei Versicherungen, die jedoch nach 2008 abgeschlossen wurden, können Kunden gemäß dem neuen Versicherungsvertragsgesetz mehr zurückerhalten.

 

Kündigung von Lebensversicherungen ab 2008

Normalerweise führt eine vorzeitige Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung zu finanziellen Verlusten. Um diese hohen Verluste bei einer Frühkündigung abzumildern, hat der Gesetzgeber 2008 Maßnahmen ergriffen. Jedoch hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof IV ZR 17/13 und 114/13) entschieden, dass dieses Gesetz nicht für Altverträge (abgeschlossen vor dem 1. Januar 2008) gilt.

 

Neue Regelung seit dem 1. Januar 2008

Zum 1. Januar 2008 trat ein neues Versicherungsvertragsgesetz in Kraft, das ein anderes Verfahren für die Kündigung von Verträgen vorsieht. Es führt einen gesetzlichen Mindest-Rückkaufswert ein, um sicherzustellen, dass Kunden bei einer Kündigung nicht ihre gesamten Beiträge verlieren. Im Gegensatz zu der vom BGH vorgeschlagenen Halbteilung der Beiträge werden nach dem neuen Gesetz die Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre verteilt. Beispielsweise muss jemand, der nach einem Jahr die Beitragszahlung stoppt, nur ein Fünftel der Abschlusskosten tragen.

 

Kündigung lohnt sich mehr bei Verträgen ab 2008

Die Berechnung für Versicherte mit älteren Verträgen unterscheidet sich von der Berechnung für Versicherte mit Verträgen ab 2008. Bei einer Kündigung eines Altvertrags können bis zu 50 Prozent der Beiträge verloren gehen, während bei Verträgen ab 2008 Provisionen und Gebühren anteilig nach Jahren vom bereits gezahlten Guthaben abgezogen werden.

 

Widerruf von Verträgen seit dem 01.01.2008 bis heute

Seit Anfang 2008 haben Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht von 30 Tagen. Die Frist für den Ablauf des Widerrufs beginnt jedoch erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen dem Versicherungsnehmer vorliegen (Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen sowie eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und seine Folgen). Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Versicherte auch heute noch widerrufen.

Die Bestimmung darüber, auf welche Gelder die Versicherten Anspruch haben, ist kompliziert geregelt (§§ 9, 152 Abs. 2 VVG). In bestimmten Fällen gelten auch die allgemeinen Vorschriften des BGB zur Rückabwicklung anstelle des VVG.

Welche Unterlagen werden zur Überprüfung benötigt?

Um festzustellen, ob auch Sie Ihren Vertrag heute noch widerrufen können, benötigen wir hauptsächlich die Widerrufsbelehrung und die Versicherungspolice. Die Widerrufsbelehrung kann je nach Zeitraum und Versicherer an verschiedenen Stellen zu finden sein, zum Beispiel im Antrag, im Begleitschreiben zur Police, in der Police selbst und/oder in den beigefügten Unterlagen wie Verbraucherinformationen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen auch per E-Mail oder postalisch zusenden. Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns einfach kostenlos und unverbindlich.

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