Porsche Macan - Schadensersatz wegen Abgasmanipulationen
LG Dortmund 12 O 262/17
Wie schon die Landgerichte Stuttgart und Kiel hält auch das Landgericht Dortmund Porsche im Abgasskandal für schadensersatzpflichtig. Dies stellte es mit Urteil vom 15. Januar 2019 fest (Az.: 12 O 262/17).
Vor dem Landgericht Dortmund ging es um die Klage eines Verbrauchers, der im Dezember 2014 einen Porsche Macan S Diesel für rund 85.000 Euro gekauft hatte. Schon 2016 wurde festgestellt, dass die Grenzwerte für den Ausstoß von Stickoxiden zum Teil deutlich überschritten wurden. Porsche leitete daraufhin eine freiwillige Rückrufaktion für die betroffenen Fahrzeuge ein. Dennoch stellte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beim Porsche Macan mit dem 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung fest und ordnete einen verpflichtenden Rückruf an.
Das Landgericht Dortmund sah in der Verwendung der unzulässigen Abschalteirichtungen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Kunden. Daher sei Porsche zum Schadensersatz verpflichtet. Dass das Fahrzeug mangelhaft sei, ergebe sich schon daraus, dass das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt und deren Beseitigung gefordert habe.
Die EU-Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse Euro 6 sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen erschlichen worden, da die Grenzwerte für den Emissionsausstoß ohne diese Abschalteinrichtungen nicht erreicht worden wären, so das LG Dortmund. Durch das Verschweigen der Abschalteinrichtungen sei dem Kläger vorgespiegelt worden, dass er ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Fahrzeug erwerbe. Diese irreführenden Angaben hätten auch Einfluss auf die Kaufentscheidung gehabt.
„Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, zeigen sie, dass gute Aussichten bestehen, im Abgasskandal Schadensersatzansprüche gegen Porsche durchzusetzen. Das gilt nicht nur für den Macan, sondern auch für den Cayenne, der ebenfalls von einem Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen betroffen ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Schadensersatzansprüche gegen Porsche sind noch nicht verjährt.