Porsche Macan - 40.000 Euro Schadensersatz
LG Siegen, Aktenzeichen 5 O 136/19
Immer mehr Landgerichte sprechen im Abgasskandal verbraucherfreundliche Urteile. So auch aktuell das Landgericht Siegen, das zum Aktenzeichen 5 O 136/19 die Porsche AG zur Rücknahme eines gebraucht gekaufte Porsche Macan S verurteilte. Die Klägerin erhält rund 40.000 Euro zuzüglich Zinsen und außergerichtliche Anwaltsgebühren, sodass fast der eigentliche Kaufpreis erstritten werden konnte. Der Porsche war zweiter Hand rund 35.000 Kilometer gefahren worden. Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung, der die Porsche-Fahrerin im Verfahren vertrat: „Solche Ergebnisse sind uns natürlich am liebsten, wenn unsere Mandanten annähernd schadlos aus dem Dieselskandal herauskommen!“
Für das Landgericht war klar, dass im streitgegenständlichen Fahrzeug mit einem Motor des Models EA897 evo ein Antrieb verbaut wurde, dessen Abgasreinigung offensichtlich in einem Umfang manipuliert wurde, der einen Mangel darstellt. Hartung: „Daher hatte meine Mandantin Anspruch auf Schadensersatz, aufgrund die niedrigen Kilometerzahl fiel das Nutzungsentgelt kaum ins Gewicht!“
Gestritten wurde hauptsächlich um die sogenannte „Aufheizstrategie“. Dabei handelt es sich um eine Manipulation der Abgasreinigung, die bedingt, dass das Auto quasi nur auf dem Prüfstand die geforderte Grenzwert-Einhaltung liefert. Zum Auftakt der Verhandlung hatten sich die Porsche-Anwälte noch siegessicher gezeigt: Die Vorträge der Klägerin seien nicht ausreichend substantiell, die angesprochenen Abschaltvorrichtungen gäbe es für dieses spezielle Fahrzeug nicht und zudem hätte auch das KBA das Auto nicht verpflichtend zurückgerufen – alles in Ordnung also.
Hartung: „Eben nicht – So einfach kann man sich als Autohersteller heute zum Glück vor deutschen Landgerichten nicht mehr aus der Affäre ziehen. Auch das Argument, das Porsche nur Empfänger und Audi als Lieferant des Motor Hauptverantwortlicher sei, zog nicht.“
Zum Urteil: „Die Klägerin hat gegen die Beklagte aus dem Gesichtspunkt einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB einen Anspruch auf Erstattung des für
den streitgegenständlichen Pkw gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs!“
Interessant in der Urteilsbegründung: Technische KBA-Details zum Audi-Sechszylinder wurden übernommen, auch wenn dieser spezielle Macan selbst nicht offiziell vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen wurde. Hartung: „Mit der alten Mär vom Beweis der Zulässigkeit bei fehlendem Rückruf räumte auch das LG Siegen nun gründlich auf!“ Das Gericht warf der Porsche AG u. A. vor, gegen die Argumente des KBA nicht rechtzeitig gerichtlich vorgegangen zu sein.
„Man kann nicht einerseits vor Gericht behaupten, die KBA-Ausführungen seien nicht zutreffend, wenn man auf der anderen Seite nicht in der Lage ist, diese offiziell zu entkräften!“ so Hartung abschließend
Dr. Gerrit Hartung ist Gründer der Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte in Mönchengladbach und seit 2016 schwerpunktmäßig im Dieselskandal engagiert. Die Kanzlei betreut aktuelle 2000 Mandanten im Abgasskandal.