Hammer-Urteil im Abgasskandal - Schadensersatz für Porsche Cayenne
OLG Düsseldorf 13 U 81/19
Hammer-Urteil des OLG Düsseldorf im Porsche-Abgasskandal: Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat dem Käufer eines Porsche Cayenne mit einem 3-Liter-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6 mit Urteil vom 30. Januar 2020 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 13 U 81/19). Damit hat das OLG das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Mönchengladbach (Az.: 11 O 246/18) im Wesentlichen bestätigt.
„Nun hat auch ein Oberlandesgericht Schadensersatzansprüche gegen Porsche bzw. den Händler bestätigt. Das Urteil des OLG Düsseldorf dürfte absolut wegweisend sein und bestätigt, dass Porsche-Kunden Ansprüche im Abgasskandal durchsetzen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Der Kläger in dem vorliegenden Fall hatte im Februar 2016 den Porsche Cayenne Diesel gekauft. In dem SUV ist ein 3-Liter-V6-Dieselmotor, der von der Konzernschwester Audi hergestellt wird, verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete Anfang 2018 unter der Referenznummer 7256 den Rückruf für das Modell der Baujahre 2014 bis 2017 an (Code AH09). Grund für den verpflichtenden Rückruf ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss.
Der Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zeige, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war. Der Streit, ob in dem Fahrzeug auch ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet wird, könne daher dahinstehen. Der Kläger habe deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten können. Die Nachbesserung durch ein Software-Update sei ihm aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses zum Hersteller Porsche nicht zumutbar, führte der Senat aus.
Dem Argument, dass der Mangel unerheblich sei, weil zu geringen Kosten ein Software-Update aufgespielt werden kann, erteilte das Gericht eine klare Absage.
Schon durch den Wertverfall von Dieselfahrzeugen, auch wenn sie ein Software-Update erhalten haben, sei der Mangel erheblich. Hinzu kämen Risiken wie höherer Verbrauch oder Verschleiß nach dem Update. Der Kläger habe daher vom Kaufvertrag zurücktreten können. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe er Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, so das OLG Düsseldorf.
Zudem bestätigte der Senat, dass sich auch die Porsche AG schadensersatzpflichtig gemacht habe. Porsche hat den Motor mit der Abschalteinrichtung eingebaut und die Fahrzeuge in den Verkehr gebracht. Unterm Strich habe Porsche den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig getäuscht, so das OLG.
Porsche könne sich nicht darauf berufen, dass der Motor von der Konzernschwester Audi gebaut wurde. Spätestens als Ende 2015 in den USA der Verdacht bekannt wurde, dass nicht nur Fahrzeuge mit dem Motortyp EA 189, sondern auch der größere Motor EA 897 von Abgasmanipulationen betroffen sein könnte, hätte Porsche den Motor der Konzernschwester Audi noch einmal genau überprüfen müssen. War sie dazu, wie behauptet, aufgrund der Datenmenge nicht in der Lage, hätte sie entsprechende Fahrzeuge nicht mehr ausliefern und Bestellungen nicht mehr entgegen nehmen dürfen. Hierdurch habe Porsche zumindest billigend in Kauf genommen, dass potenzielle Kunden über das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung getäuscht wurden, führte der Senat aus.
„Für Fahrzeuge mit dem 3-Liter-Dieselmotor liegen diverse Rückrufe des KBA vor, die nicht nur Porsche, sondern auch Audi-Modelle betreffen. Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf sind die Chancen der betroffenen Fahrzeughalter Schadensersatzansprüche durchzusetzen, noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.