Audi-Dieselskandal: OLG Köln verurteilt die Audi AG wegen Manipulationen an Porsche Cayenne S!
Der Dieselabgasskandal bei Premiumfahrzeugen spitzt sich immer weiter zu. Einmal mehr war ein Porsche Cayenne S streitgegenständlich. Die Audi AG muss wegen Abgasmanipulationen weitreichenden Schadenersatz an den geschädigten Dieselkäufer zahlen.
Das Oberlandesgericht Köln hat bestätigt, dass sich die Audi AG wegen Manipulationen an einem Porsche Cayenne S schadenersatzpflichtig gemacht hat. In der zweiten Instanz hat das Gericht die Audi AG verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher 80.262,14 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2019 zu zahlen (Urteil vom 27.08.2021, Az.: 19 U 107/20 zu Landgericht Köln, Az.: 37 O 92/19). Zudem muss die Audi AG die Kosten des Berufungsverfahrens und ihre außergerichtlichen Kosten in beiden Instanzen tragen. Auf Basis von 300.000 Kilometern muss sich der Verbraucher für gefahrene 67.501 Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Der Kläger kaufte am 31. August 2015 den Neuwagen Porsche Cayenne S mit dem 4,2-Liter-Dieselmotor EA898 nach der Abgasnorm Euro 6 mit acht Zylindern. Er hatte wegen illegaler Abschalteinrichtungen sowohl die Audi AG als Motorenherstellerin als auch die Porsche AG wegen des Inverkehrbringens auf Schadenersatz verklagt. Die Klage gegen die Porsche AG hatte der Kläger zurückgenommen.
„Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Urteil gezeigt, dass im Premiumsegment hoher Schadenersatz möglich ist. Halter von teuren Fahrzeugen sollten sich nicht scheuen, im Zweifel durch alle Instanzen zu gehen, um zu ihrem Recht zu kommen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung weiß, wovon er spricht. Er hat kürzlich für einen geschädigten Verbraucher in einem Dieselverfahren gegen die Audi AG Schadenersatz über dem Kaufpreis für einen Porsche Cayenne S erstritten. Zudem hat das Gericht die Gesamtlaufleistung auf 400.000 Kilometer festgelegt. Der Kläger erhielt 123.788,46 Euro nebst Zinsen.
Der Hintergrund: Für das streitgegenständliche Fahrzeug lag ein verbindlich angeordneter Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vom 18. März 2020 vor. In dem diesem Rückruf zugrunde liegenden Bescheid ging das Kraftfahrt-Bundesamt davon aus, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kam. „Diese setzt die zu einem geringeren Stickoxidausstoß führende, ausschließlich für den Prüfstand bestimmte Programmierung der Motorsteuerung im Modus 1 für den Fahrbetrieb auf der Straße außer Kraft mit der Folge, dass der Stickoxidausstoß im Fahrbetrieb auf der Straße höher ist als auf dem Prüfstand. Umgekehrt wird die im normalen Fahrbetrieb wirksame Programmierung etwa für die Abgasrückführung auf dem Prüfstand außer Kraft gesetzt, indem die Motorsteuerung den sogenannten Modus 0, nämlich den Betriebszustand für den normalen Fahrbetrieb auf der Straße, zu Gunsten eines ausschließlich für den Prüfstandsbetrieb bestimmten Modus abschaltet“, betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Er hat bereits zahlreiche Halter von Premiumfahrzeugen der Hersteller Audi und Porsche erfolgreich vor Gerichten im Dieselabgasskandal vertreten.