VW muss auch bei Kenntnis des Käufers vom Abgasskandal Schadensersatz leisten
OLG Oldenburg 14 U 166/19 - Urteil vom 16.01.2020
Das OLG Oldenburg hat ein bemerkenswertes Urteil im Abgasskandal gesprochen und entschieden, dass VW auch schadensersatzpflichtig ist, wenn der Käufer Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte (Az.: 14 U 166/19).In dem Fall hatte der Kläger einen vom Dieselskandal betroffenen VW Caddy mit dem Motor EA 189 im Februar 2016 als Gebrauchtwagen gekuft.
Unabhängig von der Kenntnis des Klägers sei VW zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet. Entscheidend sei der Tatzeitpunkt, also der Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug auf den Markt gebracht wurde. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Damit haben auch Käufer, die ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug nach dem 22. September 2015 erworben haben, Anspruch auf Schadensersatz.“