OLG München zu illegalem Glücksspiel: Online-Casino muss Geld zurückzahlen!
Das Oberlandesgericht München hat einem Glücksspieler Recht zugesprochen, der zwischen 2018 und 2020 insgesamt etwa 18.000 Euro durch Online-Glücksspiele verloren hatte. Die Beklagte war ein Online-Casino mit Sitz in Malta.
Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) datiert vom 20. September 2023 (Aktenzeichen: 18 U 538/22) und könnte erhebliche Auswirkungen auf Klagen von geschädigten Spielern gegen Online-Glücksspielanbieter haben. In diesem Fall war die Beklagte die Betreiberin eines Online-Casinos mit Sitz in Malta. Das OLG München sprach dem Kläger die Rückerstattung von etwa 18.000 Euro zu, die er zwischen 2018 und 2020 verloren hatte.
„Das Urteil des OLG München stärkt die Position von Glücksspielern in Deutschland weiter. Es verdeutlicht die zunehmende Tendenz der Gerichte, auf die Seite der Spieler zu treten. Dies bedeutet, dass in vielen Fällen verlorene Beträge im Bereich des Online-Glücksspiels zurückgefordert werden können. Die Erfolgsaussichten für eine Rückerstattung steigen erheblich, wenn ein Anwalt hinzugezogen wird. Bei Klagen vor dem Landgericht ist die Beauftragung eines Anwalts gesetzlich vorgeschrieben“, unterstreicht Dr. Gerrit W. Hartung.
Das Gericht fällte sein Urteil auf der Grundlage eines eindeutigen Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), der zu dieser Zeit das Anbieten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet untersagte. Daher wurde der abgeschlossene Spielvertrag zwischen den Parteien als ungültig nach § 134 BGB angesehen. Dies hatte zur Folge, dass die getätigten Spieleinsätze ohne rechtliche Grundlage erfolgten und daher gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB zurückgefordert werden konnten. Selbst wenn beide Parteien von der Illegalität des Angebots wussten, bleibt dieses Recht bestehen. Die Kondiktionssperre nach § 817 S. 2 BGB, die normalerweise zur Abschreckung unlauteren Verhaltens dient, kommt in diesem Kontext nicht zur Anwendung. Denn die Regelung basiert auf dem Schutz des zahlenden Teils, und die Anwendung der Sperre würde diesen Schutz untergraben.
Der Anspruch des Klägers auf Rückerstattung der von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich daher aus § 812 BGB. Die Rückforderung des insgesamt verlorenen Geldbetrags als Spieleinsatz ist vergleichsweise unkompliziert, da es sich letztendlich um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB aufgrund der Nichtigkeit des Vertrags zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund eines Verstoßes gegen den maßgeblichen Staatsvertrag handelt.
„Das hat beträchtliches Potenzial. Unsere Einschätzung besagt, dass weit mehr als 50 Anbieter von Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten in Deutschland gleichermaßen diesen Vorschriften unterliegen“, hebt Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hervor.