OLG Koblenz: VW muss im Abgasskandal Schadensersatz leisten
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
Das OLG Koblenz hat VW im Abgasskandal verurteilt. VW habe den Käufer eines VW Sharan durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei ihm daher zum Schadensersatz verpflichtet, entschied das OLG Koblenz mit Urteil vom 12. Juni 2019 (Az.: 5 U 1318/18).
In erster Instanz hatte das Landgericht den Schadensersatzanspruch noch abgelehnt. Doch der Käufer zog seine Linie durch und ging in Berufung – mit Erfolg. „Das Urteil des OLG Koblenz zeigt, dass Verbraucher ihre Rechte im Abgasskandal konsequent verfolgen und durchsetzen sollten. Die verbraucherfreundliche Entscheidung des OLG Koblenz wird sicher Signalwirkung auf weitere Verfahren haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
In dem Berufungsverfahren vor dem OLG Koblenz hatte der Kläger im Januar 2014 einen VW Sharan gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der vom Abgasskandal betroffene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Der Kläger erklärte, dass er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte und verlangte Schadensersatz.
Das OLG Koblenz bejahte den Schadensersatzanspruch. VW habe das Fahrzeug unter bewusstem Verschweigen der Abgasmanipulationen in den Verkehr gebracht und dem Käufer damit vorgemacht, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr uneingeschränkt genutzt werden könne.
Tatsächlich habe aufgrund der Manipulations-Software aber die Gefahr der Betriebsuntersagung und Stilllegung bestanden. Diese Täuschung wirke auch beim Gebrauchtwagenkauf fort. Aus Profitstreben habe VW Behörden, Wettbewerber und Verbraucher durch die Abgasmanipulationen gezielt getäuscht.
VW sei dem Kläger aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet und müsse den VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer müsse sich der Kläger aber einen Nutzungsersatz anrechnen lassen, so das OLG Koblenz, das die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat.
VW versucht im Abgasskandal verbraucherfreundliche Entscheidungen durch Obergerichte zu vermeiden und sucht häufig vor dem Berufungsverfahren die Einigung mit dem Käufer. Inzwischen wird aber deutlich, dass sich die Oberlandesgerichte auf Seiten der Verbraucher positionieren. So halten auch das OLG Köln und das OLG Karlsruhe Schadensersatzansprüche für begründet. „Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Das gilt auch für Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben. Sie haben noch die Möglichkeit, sich aus dem Klageregister wieder abzumelden und ihre Ansprüche individuell durchzusetzen. In vielen Fällen ist das der erfolgversprechendere und schnellere Weg“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.