VW haftet im Abgasskandal auf Schadensersatz
OLG Karlsruhe 13 U 37/19 - Urteile vom 6.11.2019
Das OLG Karlsruhe hat in mehreren Verfahren bestätigt, dass VW im Abgasskandal sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftbar gemacht hat. Im Verfahren zum zum Aktenzeichen 13 U 37/19 bestätigte es das erstinstanzliche Urteil im Wesentlichen.
Die Klägerin habe Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, da sie durch die Abgasmanipulationen von VW sittenwidrig getäuscht wurde. In drei ähnlich gelagerten Verfahren zum Abgasskandal sprach das OLG Karlsruhe den Klägern ebenfalls Schadensersatz zu.