VW muss Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten
OLG Düsseldorf I-18 U 58/18 und I-18 U 16/19 - Urteile vom 18.12.2019
Das OLG Düsseldorf hat VW im Abgasskandal in zwei Fällen zu Schadensersatz verurteilt. Das OLG entschied mit Urteilen vom 18.12.2019, dass VW den Käufer eines Audi Q3 und den Käufer eines VW Touran aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat (Az.: I-18 U 58/18 und I-18 U 16/19).
In beiden Fahrzeugen ist der Motor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. VW müsse die Fahrzeuge zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.