VW Passat geht im Abgasskandal zurück an Händler
OLG Düsseldorf I-13 U 106/18 - Urteilvom 17.10.2019
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 17. Oktober 2019 entschieden, dass Abgasmanipulationen enen Mangel darstellen und der Käufer deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten kann (Az.: I-13 U 106/18). Der Kläger kann nach dem Urteil seinen VW Passat mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.
Durch die Abgasmanipulationen sei das Vertrauensverhältnis zum Autohersteller zerstört. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung sei für den Kläger daher nicht zumutbar gewesen, entschied das OLG Düsseldorf. Zudem sprach das OLG dem Kläger Verzugszinsen zu.