OLG Stuttgart verhandelt Musterklage gegen die Mercedes-Benz-Bank
Widerruf Autokredit
Das Landgericht Stuttgart hat schon mehrfach entschieden, dass die Kreditverträge der Mercedes-Benz-Bank Formfehler enthalten, so dass der Widerruf der Autofinanzierung auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich ist. Auch bei der VW-Bank haben Gerichte bereits entsprechende Fehler festgestellt, die den Widerruf ermöglichen.
„Der Widerruf der Autofinanzierung ist eine interessante Möglichkeit, sein Auto an die Bank zu geben und sich die gezahlten Raten zurückzuholen. Das gilt in Zeiten des Abgasskandals besonders für Dieselfahrer, die unter dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge und möglichen Fahrverboten leiden. Der Widerruf kann aber auch bei Benzinern interessant sein. Im Idealfall kann die Bank bei Autofinanzierungen, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden aufgrund einer Gesetzesänderung noch nicht einmal einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer verlangen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Voraussetzung für den Widerruf eines Autokredits ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Informationen verwendet hat, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde.
Ob der Mercedes-Benz-Bank derartige Fehler unterlaufen sind, soll nun das OLG Stuttgart in einem Musterverfahren klären. Eine entsprechende Musterfeststellungsklage hat die Schutzgemeinschaft der Bankkunden eingereicht.
Nach Medienberichten haben sich mehr als 600 Verbraucher der Klage angeschlossen. Mit einem schnellen Urteil ist allerdings nicht zu rechnen. Denn zunächst muss geklärt werden, ob die Schutzgemeinschaft überhaupt klageberechtigt ist. Zudem ist davon auszugehen, dass die unterlegene Partei Berufung einlegt und das Verfahren vor dem BGH landet. „Es können also noch Jahre vergehen, bevor es zu einem rechtskräftigen Urteil kommt“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Und nach einem Urteil muss der individuelle Anspruch immer noch separat geltend gemacht werden.
Der Widerruf der Autofinanzierung kann aber auch ohne Teilnahme an der Musterklage erklärt werden und führt auch schneller zum Ziel. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass der Widerruf noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich ist. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, ist die Folge eines erfolgreichen Widerrufs, dass sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden müssen. Der Verbraucher gibt das Auto dann an die Bank und erhält seine schon geleisteten Raten zurück. Strittig ist, ob die Bank eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen kann. Das Landgericht Ravensburg hat dies verneint. Wenn eine Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, habe sie auch keinen Anspruch auf einen Wertersatz, so das LG Ravensburg.