Mercedes Sprinter droht Rückruf
Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung
Daimler kann den Abgasskandal nicht abschütteln. Nun rückt auch der Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 ins Visier des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Die Behörde hat den Verdacht, dass auch beim Mercedes Sprinter eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, wie zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtete. Ein Anhörungsverfahren gegen Daimler wurde demnach bereits eröffnet.
Von dem Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung sind nach Medienberichten europaweit rund 260.000 Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Dieselmotor des Typs OM 651 betroffen. Davon sollen etwa 100.000 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Das Modell wurde bis 2016 hergestellt.
Nach Medienberichten hat Daimler bereits bestätigt, dass das KBA ein Anhörungsverfahren in der Angelegenheit eröffnet hat. Zudem teilte Daimler mit, dass dem KBA die Funktionsweise der Abgasreinigung bereits 2018 ausführlich erläutert worden sei.
Erst im April hatte das KBA den Verdacht, dass Daimler beim Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.
Das Ganze endete damit, dass die Behörde im Juni 2019 einen verpflichtenden Rückruf anordnete. Das KBA bemängelte die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, durch die die Erwärmung des Motoröls verzögert wird, so dass auf dem Prüfstand weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Allerdings ist die Funktion im realen Straßenverkehr nicht aktiviert. Daimler hält die Funktion für legal und hat Widerspruch gegen den Rückruf eingelegt.
Sowohl bei dem zurückgerufenen Mercedes GLK 220 als auch bei dem jetzt betroffenen Sprinter ist der Motor des Typs OM 651 verbaut. „Dementsprechend könnte Daimler nun ein weiterer umfassender Rückruf drohen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Da der Motor auch noch in anderen Baureihen verwendet wurde, könnten der GLK 220 CDI und der Sprinter erst der Anfang sein.
„Hat Mercedes Abgaswerte manipuliert, können die betroffenen Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen. Das zeigt nicht nur die Rechtsprechung im VW-Abgasskandal. Inzwischen haben auch verschiedene Gerichte Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Schadensersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.