Mercedes C-Klasse - Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung
LG Stuttgart 23 O 180/18
Der Abgasskandal ist auch an der Mercedes C-Klasse nicht spurlos vorüber gegangen. Betroffene Mercedes-Käufer können sich nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2019 jedoch Hoffnungen auf Schadensersatz machen. Das LG Stuttgart sprach dem Kläger Schadensersatz zu, weil Daimler bei einem Mercedes C 200d eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe (Az.: 23 O 180/18).
Der Kläger hatte im Januar 2017 einen Mercedes C 200d mit dem Motor OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 gebraucht bei einem unabhängigen Händler gekauft. Bei diesem Modell wird bei der Abgasreinigung ein sog. Thermofenster verwendet. Dieses sorgt dafür, dass die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert wird. Dadurch erhöht sich der Stickoxid-Ausstoß. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für das Modell aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Rückruf angeordnet. Der Kläger verlangte daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Die Klage hatte Erfolg. Das LG Stuttgart stufte das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein, da es dazu führe, dass die Abgasreinigung nahezu dauerhaft reduziert arbeite. Dies könne keine zulässige Ausnahme im Sinne des Gesetzgebers sein. Der Kläger sei durch die unzulässige Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz, so das LG Stuttgart.
Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung hat Mercedes bei zahlreichen Diesel-Modellen sowohl mit der Abgasnorm Euro 5 als auch der Norm Euro 6 eingesetzt. „Das LG Stuttgart hat die Rechte der Käufer in diesen Fällen enorm gestärkt. Ansprüche können sowohl direkt gegen Daimler als auch gegen den Händler im Rahmen der Gewährleistung bestehen. Bei Gewährleistungsansprüchen gegen den Händler muss die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Tag des Kaufs bzw. Auslieferung des Fahrzeugs bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen beachtet werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.