Mercedes-Benz Sprinter: Dieseltransporter zurückgeben und Kompensation erhalten
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ruft Besitzer von Mercedes-Benz-Fahrzeugen mit dem Euro 5-Motor OM651 auf, die Rückgabe der Wagen prüfen zu lassen.
Der Dieselabgasskandal weitet sich auch im vierten Jahr noch weiter aus. Die amtlichen Prüfer kontrollieren genauer, ob die Abgasbehandlung illegal manipuliert wurde, sodass bei immer mehr Fahrzeugen sogenannte unzulässige Abschaltvorrichtungen auffallen. Jetzt ist bekannt geworden: Der Daimler-Konzern scheint sehr viel tiefer in den Abgasskandal verstrickt zu sein als bisher bekannt. Das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) hat nun entschieden, dass auch Dieselfahrzeuge mit dem Euro 5-Motor OM651 zurückgerufen werden müssen. Grund ist die illegale Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung.
„Dieser Motor wird zwar seit Juni 2016 nicht mehr verbaut, aber der Rückruf soll angeblich rund 500.000 Fahrzeuge betreffen, genaue Zahlen liegen nicht vor. Der OM651 ist der Motor mit der höchsten Stückzahl in der Geschichte von Mercedes-Benz und wurde unter anderem im Transporter ‚Sprinter‘ verbaut, aber auch in B-Klasse, CLA, GLA, GLC sowie anderen Baureihen bis zur S-Klasse“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf den Widerruf von fehlerhaften Darlehensverträgen im Kfz- und Immobilienbereich sowie den Widerruf von fehlerhaften Leasingverträgen spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
„Fahrer von OM651-Fahrzeugen sollten sich auf Rückrufaktionen mit Software-Update und Teiletausch einlassen, um zu erreichen, dass die Fahrzeuge weniger Schadstoffe ausstoßen. Aus vergleichbaren Software-Updates in der Vergangenheit ist bekannt, dass viele Besitzer anschließend über höheren Verbrauch sowie schlechtere Motorleistungen geklagt haben. Und der Hersteller Volkswagen beispielsweise ist zuletzt überführt worden, dass auch das Software-Update wiederum Abgasmanipulationen enthält“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung. Selbst wenn die Schadstoffreduktion gelinge – heute könne niemand sagen, ob und wie sich diese Maßnahmen auf Leistung und vor allem Lebensdauer der betroffenen Maschinen auswirke. Aus Expertensicht werde der Mangel nicht abgestellt, sondern durch einen neuen Mangel ersetzt.
Der Rechtsanwalt weist vielmehr auf die Tatsache hin, dass eine illegale Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt, der zur Rückgabe des Fahrzeugs beziehungsweise Schadensersatzforderungen berechtigen kann. Dr. Gerrit W. Hartung hat bereits mehrere 1000 solcher Rückgaben gerichtlich für seine Mandanten durchgesetzt und weiß, dass die Rechtsprechung zur Fahrzeugrückgabe tendenziell verbraucherfreundlich ist.
Von dem neuen Motorenproblem könnten besonders Handwerker und andere Unternehmer betroffen sein, etwa Lieferdienste, Caterer und Co. Schließlich sei der Mercedes-Benz Sprinter ein typisches Fahrzeug für Gewerbetreibende. „Sie haben jetzt die Chance, ihren Dieseltransporter zurückzugeben und dafür eine finanzielle Kompensation zu erhalten. Das erscheint als besonders attraktiv, wenn man die umfangreich geplanten Fahrverbote in Betracht zieht, die insbesondere auch Euro 5-Diesel betreffen sollen. Zwar soll es für Gewerbetreibende Ausnahmen geben, aber besser ist es natürlich für Handwerker, Caterer und Co., einen alten Diesel so gut wie ohne finanziellen Verlust abzugeben und einen neuen anzuschaffen“, betont der erfahrene Anlegerschutzanwalt.
Er rät, gemeinsam mit einem spezialisierten Rechtsanwalt die Rückgabe zu forcieren und mit Klagen gegen die Hersteller aus Betrugshaftung sowie mit Klagen gegen Händler aus kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen vorzugehen. Der Kaufpreis wird – grob gesprochen – allenfalls um einen bestimmten Faktor, der sich aus Alter und Laufleistung errechnet reduziert. Anspruchserhöhend sind als Ausgleichsposition auch die sogenannten Entziehungszinsen zu berücksichtigen, die sich häufig auch auf mehrere tausend Euro belaufen. In der Regel bedeutet das, dass der Dieselbesitzer bei erfolgreichem Abschluss annähernd den gesamten Kaufpreis zurückerhält.