Dieselskandal Mercedes B 180 - Gericht fordert Gutachten an
LG Frankfurt 2-13 O 177/17
Mit der Anforderung eines Gutachtens durch das Landgericht Frankfurt bringt „Justitia“ weiter Licht in den Abgasskandal, wo Händler und Hersteller lieber weiter im Trüben fischen würden.
Zum Aktenzeichen 2-13 O 177/17 wurde in einem von Rechtsanwalt Dr. Hartung geführten Verfahren um die Rückgabe eines B-Klasse Mercedes ein Gutachten angefordert. Das Landgericht Frankfurt macht es sich dabei erfreulich einfach. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Beantwortet werden soll nur die Frage, ob der streitgegenständliche Mercedes der B-Klasse mit den realen Emissionswerten der angegebenen Schadstoffklasse 6 entspricht oder nicht!“
Ergibt das Gutachten eine deutliche Abweichung insbesondere bei den Stickoxid-Werten, dann dürfte der PKW auf gerader Linie zurück an die Daimler AG gehen.
Dr. Hartung führt schon dutzende Klagen im sogenannten Beweissicherungsverfahren: „Für uns ist das der Schlüssel zum Erfolg, denn die Argumentation von Mercedes ist ja immer gleich!“
In allen Verfahren erklären die Anwälte der Daimler AG, dass die angebliche Schummel-Software nur dem Schutz von Bauteilen vor Überhitzung dient. Dr. Hartung: „Im aktuellen Verfahren um den Typ B 180 D ist das aber völlig nebensächlich, denn das Gutachten wird zeigen, ob das Auto – wie von uns dargestellt – der angegebenen Schadstoffklasse im Alltagsbetrieb entspricht oder nicht.“
Eine Überschreitung der Grenzwerte wäre ein Mangel, so die Rechtsauffassung des Juristen aus Mönchengladbach: „Wir nehmen mit unserer Gutachten-Strategie damit im Themenkomplex ‚Mercedes im Abgasskandal‘ eine wichtige Rolle ein, insbesondere für die Eigentümer von Mercedes-Modellen, die angeblich nicht in den Abgasskandal verwickelt sind.“
Dr. Hartung ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und steht für eine kostenlose Erstberatung gern zur Verfügung.