Mercedes Rückruf – Handlungsmöglichkeiten der Kunden
Rückruf für GLK 220 könnte nur der Anfang sein
Der Rückruf für rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 könnte erst der Anfang sein. Nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wurde in diesem Modell mit dem Motortyp OM 651 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Das Problem für Daimler: Dieser Motor wurde auch bei zahlreichen anderen Modellen, u.a. der C-Klasse, E-Klasse und S-Klasse eingesetzt und das KBA hat seine Überprüfungen ausgeweitet. Sollte die Behörde auch bei diesen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen feststellen, drohen Daimler weitere Zwangsrückrufe. Medien spekulieren, dass davon 700.000 Fahrzeuge betroffen sein könnten.
Bei der vom KBA bemängelten Funktion handelt es sich um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die dafür sorgt, dass im Prüfmodus weniger Stickoxide ausgestoßen werden, während die Funktion im realen Straßenverkehr nicht aktiviert ist.
Daimler hält an dem gewohnten Standpunkt fest, dass die Funktion nicht unzulässig, sondern aus Motorschutzgründen notwendig ist. Die Behörden konnte Daimler von dieser Auffassung nicht überzeugen. Das ist in dem Autobauer auch im vergangenen Sommer nicht gelungen. Folge ist der Rückruf von europaweit rund 700.000 Diesel-Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6b.
Nun hat sich der Dieselskandal bei Mercedes weiter zugespitzt und ein weiterer Rückruf im großen Umfang droht. Für die betroffenen Mercedes-Kunden stellt sich die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten sie nun haben. Da die Auswirkungen eines Software-Updates auf den Motor ungewiss sind, stellt sich zunächst die Frage, ob sie einem Rückruf überhaupt Folge leisten sollen.
„Der Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist verpflichtend. Ohne Update kann daher im schlimmsten Fall der Verlust der Zulassung drohen. Das zeigt aber auch klipp und klar, dass der Kunde geschädigt wurde. Daher können auch rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, bevor das Update aufgespielt wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Im VW Abgasskandal haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass VW die Kunden durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Auch der BGH hat Anfang des Jahres betont, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen. Auch gegen Mercedes liegen in diesem Zusammenhang erste Urteile vor.
„Wer befürchtet, dass ein Update negative Auswirkungen auf sein Fahrzeug hat oder vom Verhalten Daimlers enttäuscht ist, kann seine Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Ansprüche können sich gegen Händler und Hersteller richten, wobei die Ansprüche gegen den Händler innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen geltend gemacht werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.
Rechtsanwalt Dr. Hartung steht für eine kostenlose Erstberatung gerne zur Verfügung.