Mercedes-Abgasskandal: Daimler AG für ML 350 schadenersatzpflichtig!
Ein geschädigter Verbraucher erhält für die Manipulationen im Dieselabgasskandal der Daimler AG für einen Mercedes-Benz ML 350 Bluetec 4Matic Schadenersatz. Das Fahrzeug ist mit dem 6-Zylinder-Dieselmotor des Typs OM642 ausgestattet.
Neben der Audi AG steht auch die Daimler AG im Dieselabgasskandal mittlerweile immer häufiger für Abgasmanipulationen an Premiumfahrzeugen im Fokus. Zuletzt hat das Landgericht Heilbronn (Urteil vom 02.07.2021, Az.: Zo 10 O 81/21) die Daimler AG dazu verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher Schadenersatz in Höhe von rund 23.250 Euro zu zahlen. Der Kläger hatte den Mercedes ML 350 Bluetec 4Matic als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 109.000 Kilometern zum Preis von 26.000 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM642 verbaut. Damit erhielt der Kläger seinen Kaufpreis, abzüglich einer kleinen Nutzungsentschädigung, zurück.
„Das Fahrzeug unterlag bereits einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts, weil eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden musste. Der Kläger führte substantiiert aus, dass in dem Fahrzeug gleich mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet würden. So erkenne die Motorsteuerungs-Software anhand verschiedener Parameter, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Sei das der Fall, werde der Stickoxid-Ausstoß reduziert. Im realen Straßenverkehr erfolge die Abgasreinigung dann jedoch in einem anderen Modus, so dass die Emissionen wieder stiegen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Außerdem komme das sogenannte Thermofenster bei der Abgasrückführung zum Einsatz, wonach die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren werde, so der Kläger. Für Dr. Gerrit W. Hartung ist das typisch für den Daimler-Dieselabgasskandal: „Das Thermofenster steht regelmäßig in Dieselverfahren in der Kritik. Die Erhöhung des Stickoxid-Ausstoßes im realen Fahrbetrieb resultiert auch aus der Reduzierung der Zufuhr des für die Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue durch das Thermofenster. In Verbindung mit dem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts spricht das alles für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB, die der Kläger substantiiert vortragen konnte.“
„Damit gehen der Daimler AG mehr und mehr die Argumente aus, sich aus ihrer Rolle im Dieselabgasskandal herauszureden. Besonders betroffen sind die Motoren der Motoren Typen OM651, OM622, OM626, OM654 und OM642. Geschädigte Verbraucher sollten sich nicht scheuen, von der Daimler AG Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu fordern. Die Gerichte urteilen sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Klägern regelmäßig hohe Kompensationen zu. Der Druck auf die Daimler AG steigt maßgeblich“, betont Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Übrigens: Im Daimler-Dieselskandal um die Manipulationen an einem Mercedes-Benz des Typs C 250 CDI mit dem Dieselmotor des Typs OM651 und der Abgasnorm Euro 5 muss sich der Europäische Gerichtshof äußern. Um die Manipulationen im Sinne eines geschädigten Verbrauchers aufzuklären und wesentliche Fragen zu beantworten, hat das Landgericht Erfurt (Entscheidungsdatum 09.08.2021, Az.: 8 O 481/21) ein Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einige Punkte vorgelegt.