Mercedes Abgasskandal: Beweisbeschluss soll Klarheit bei Vierzylinder-Dieselmotor OM651 bringen
Das Landgericht Mainz hat die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet, um wichtige Fragen zur Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeug mit weitverbreiteten Skandalmotor OM651 (Abgasnorm Euro 6) zu klären.
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat beim Landgericht Mainz in einem Dieselverfahren gegen die Daimler AG am 17. Januar 2021 einen weiteren interessanten Beweisbeschluss (Az.: 5 O 128/20) im Dieselskandal erwirkt. Die Richterin am Landgericht hat die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet, um zu insgesamt fünf Punkten der Klage des geschädigten Verbrauchers – des geschädigten Dieselkäufers – klärende Informationen zu erhalten.
„Wir freuen uns, dass die Richterin diesen fundamentalen Beweisbeschluss angeordnet hat. Das zeigt, dass die Gerichte an einer professionellen fachlichen Klärung des Abgasskandals größtes Interesse haben und den Behauptungen geschädigter Verbraucher detailliert nachgehen. Solche Beweisbeschlüsse und daran anschließende Sachverständigengutachten liefern jedes Mal neue Ansatzpunkte für verbraucherfreundliche Entscheidungen in Dieselverfahren und zeigen, dass sich die Gerichte nicht damit zufriedengeben, dass Automobilherstellern ihre Haftung schlichtweg verneinen und die Behauptungen geschädigter Verbraucher ohne Gegenbeweise als unzutreffend abzutun versuchen“, betont Experte Dr. Gerrit W. Hartung, Dieselanwalt der ersten Stunde.
In dem Verfahren geht es um ein Mercedes-Benz-Fahrzeug mit weitverbreiteten Skandalmotor OM651 (Abgasnorm Euro 6). Fahrzeuge mit diesem Dieselmotor sind in zig Verfahren in ganz Deutschland streitgegenständlich. Das Sachverständigengutachten soll nun folgende höchstrelevante Punkte klären:
Enthält das Fahrzeug eine Steuerungssoftware, die dazu führt, dass das Fahrzeug das Durchfahren des „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ auf dem Prüfstand erkennt und abhängig davon die Abgasaufbereitung dergestalt regelt, dass der Ausstoß an Stickoxiden nur beim Durchfahren des NEFZ optimiert und der gesetzliche Grenzwert eingehalten wird?
- Wirkt eine Manipulationssoftware auf das Getriebe des Fahrzeugs ein, in dem es erkenne, ob sich das Fahrzeug auf dem Rollenprüfstand befindet und abhängig davon Einfluss auf den Schaltpunkt des Getriebes nimmt mit der Folge niedrigerer Stickoxid- und CO2-Emissionen bei fehlendem Lenkradeinschlag?
- Erkennt die Funktion „Slipguard“, ob sich das Fahrzeug auf dem Rollenprüfstand befindet und schaltet die Software die Einspritzung von AdBlue lediglich auf dem Rollenprüfstand so, dass der Grenzwert eingehalten wird?
- Ist in dem Fahrzeug sei eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung installiert, die der Erkennung des Prüfstands und dem damit einhergehenden Umschalten zwischen verschiedenen Abgasreinigungsmodi dient? Werden außerhalb des Prüfstands die Abgasrückführungsrate vollständig deaktiviert und die gesetzliche Grenzwert für NOx wesentlich überschritten?
- Ist das On-Board-Diagnose-System an die Prüfstandserkennung gekoppelt und so programmiert, dass eine Überschreitung der Grenzwerte und damit eine Fehlfunktion der Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß angezeigt wird?
„Mit einer Bejahung dieser Fragen und einer technischen Begründung wird es für die Daimler AG kaum möglich sein, sich aus der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen herauszureden. Für geschädigte Verbraucher im Abgasskandal ist das eine wesentliche Weiterentwicklung zu ihren Gunsten auf dem Weg zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.