LG Münster stellt Sittenwidrigkeit im VW-Dieselskandal deutlich heraus
Das Landgericht Münster betont, dass die Volkswagen AG in großem Umfang Fahrzeuge in den Verkehr gebracht hat, die vorsätzlich mit einer mangelhaften Software ausgestattet waren. Im konkreten Fall wurde der Konzern für VW Golf VII Sportsvan 1.6 TDI mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 und der Abgasnorm Euro 6 schadenersatzpflichtig.
Immer wieder werden diejenigen, die Dieselgate 2.0, also die Abgasmanipulationen der Volkswagen AG am Vierzylinder-Dieselmotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6, schon am Ende sehen, eines Besseren belehrt. Denn es fallen regelmäßig verbraucherfreundliche Urteile gerade auch zu älteren Modellen aus der Zeit der Aufdeckung des VW-Dieselabgasskandals. So hat das Landgericht Münster (Urteil vom 24.06.2021, Az.: 011 O 412/20) die Volkswagen AG kürzlich dazu verurteilt, an den Halter eines VW Golf VII Sportsvan 1.6 TDI Schadenersatz in Höhe von 11.869,04 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Dezember 2020 zu zahlen und 86 Prozent der Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug mit dem Skandalmotor EA288 am 22. Dezember 2015 mit einer Laufleistung von 10.000 Kilometern für 23.400 Euro erworben. Zum Zeitpunkt des Urteils hatte der VW Golf VII Sportsvan 1.6 TDI einen Kilometerstand von 152.905 Kilometern.
Die Argumentation des Gerichtes folgt bekannten Mustern. „Die Software zur Motorsteuerung enthält die sogenannte Zykluserkennung, wodurch sie den Prüfstand erkennt. Das führt dazu, dass die Stickoxidpartikel, die auf der Oberfläche des Katalysators angelagert werden, ausgebrannt werden, bevor die Messung im Prüfstand durchgeführt wird. Typischerweise werden diese Partikel nach jeweils fünf Kilometern ausgebrannt. Durch die Software sollte verhindert werden, dass es bei einem Testzyklus von elf Kilometern zu drei Reinigungszyklen kam, wenn der Katalysator schon zu Beginn des Testzyklus beinahe voll war. Die Software bewirkte, dass im Testzyklus nur zwei Reinigungszyklen durchgeführt wurden. Dadurch entstanden im Prüfstand weniger Stickoxidemissionen, als bei drei Reinigungszyklen entstehen würden“, heißt es.
„Daraus resultiert die Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Das Gericht betont deutlich, dass die Volkswagen AG in großem Umfang Fahrzeuge in den Verkehr gebracht hat, die vorsätzlich mit einer mangelhaften Software ausgestattet waren. Der Mangel besteht eben darin, dass die Software eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verhindert, sodass die Emissionen im Prüfstand nicht den normalen Betriebsbedingungen entsprechen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Daher rät Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung geschädigten Verbrauchern diese Manipulationen einfach hinzunehmen. Auch bei älteren und vielgefahrenen Fahrzeugen könne eine wirtschaftlich gute Lösung durch eine Betrugshaftungsklage hergestellt werden. „Beim aktuellen Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen weiteren Millionen Fahrzeugen. VW-Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen“, sagt der Rechtsanwalt.
Wir haben eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listen dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind: VW Dieselskandal EA288