VW muss Kaufpreis für Tiguan erstatten - Anspruch auf Deliktzinsen

Landgericht Mönchengladbach 6 O 473/18 - Urteil vom 25.03.2020

Hartung Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadensersatz durchgesetzt. VW muss einen Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 25. März 2020 entschieden (Az.: 6 O 473/18). Der Tiguan wurde im August 2015 als Gebrauchtwagen zum Preis von 23.000 erworben. Zum Zeitpunkt des Kaufs betrug die Laufleistung knapp 34.000 km.

„Erfreulich ist, dass das Gericht zudem den Anspruch auf Deliktzinsen in Höhe von 4 Prozent seit Zahlung des Kaufpreises zugesprochen hat. Dadurch wird der Abzug der Nutzungsentschädigung zumindest zum Teil wieder aufgefangen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.