Abgasskandal - Schadensersatz für Käuferin eines VW Tiguan
LG Mönchengladbach 1 0 329/17
„Return to sender“ – den Elvis Presley-Klassiker dürfte eine Tiguan-Fahrerin aus Mönchengladbach in diesen Tagen auf den Lippen haben, denn ihr VW Tiguan, gekauft als Neufahrzeug im März 2015, geht zurück an den Hersteller.
Das Landgericht Mönchengladbach (Az.: 1 0 329/17) hat aktuell entschieden, dass die Volkswagen AG der Klägerin 22.750 Euro zahlen muss gegen Rücknahme des 2,0 -TDI-Tiguans. Allerdings kann VW eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 6000 Euro geltend machen, entsprechend dem abschließenden Tachostand von 51.000 Kilometern.
Das Landgericht Mönchengladbach schloss sich im Wesentlichen der Argumentation von Kläger-Anwalt Dr. Gerrit Hartung an, nach der die Volkswagen AG sich einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht hatte. Fahrzeuge mit absichtlich manipulierter Abgasanlage waren millionenfach in Verkehr gebracht worden.
Da zogen auch die immer wieder gebetsmühlenartig vorgetragenen Argumente der Beklagtenanwälte nichts. Das Gericht konnte sich weder mit dem Argument des fehlenden Mangels noch mit den im Vortrag erklärten Spitzfindigkeiten einer TDI-Abgasbehandlung anfreunden.
Auch die Tatsache, dass ein Update zur Verfügung gestellt worden war, änderte die verbraucherfreundliche Grundeinstellung des Gerichtes nicht. Höhepunkt der Argumentation: Es sei gar kein Schaden entstanden, da die Gebrauchtwagenpreise für Diesel nicht gefallen seien.
Dr. Hartung, der die obsiegende Mönchengladbacherin auch im nun wohl anstehenden Verfahren der 2. Instanz vor dem OLG vertreten wird: „Die Argumente der Beklagten werden nicht besser werden, sodass wir von einem Sieg auch in der 2. Instanz ausgehen!“