BMW erstmals im Dieselskandal verurteilt
Landgericht Düsseldorf 7 O 67/19
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf lässt aufhorchen. Das Gericht sorgte für die erste Verurteilung von BMW im Abgasskandal. Mit Urteil vom 31. März 2020 verurteilte das LG Düsseldorf BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW X1 mit der Schadstoffklasse Euro 5 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Az.: 7 O 67/19).
In seiner Begründung bezog sich das Gericht dabei auch auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 (Az.: VIII ZR 57/19). Der BGH hatte bei einem Mercedes entschieden, dass Schadensersatzansprüche nicht einfach mit dem Hinweis abgewiesen werden können, dass der Kläger nur Behauptungen ins Blaue aufstelle, wenn er tatsächlich greifbare Anhaltspunkte für seine Behauptung liefere. Es könne nicht von ihm verlangt werden, dass er im Einzelnen darlegen könne, wie die Abschalteinrichtung funktioniert. Derartige detaillierte Kenntnisse von den Produktionsabläufen könne er gar nicht haben. Es reiche daher, dass er greifbare Anhaltspunkte vorbringe, auf die sich sein Verdacht stützt. Diese Anhaltspunkte habe der Kläger in dem Fall geliefert und auf staatsanwaltliche Ermittlungen im Zusammenhang mit Abschalteinrichtungen sowie auf Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle mit demselben Motor des Typs OM 651 verwiesen. Zudem habe er die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeboten.
„Der BGH hat damit die Beweisführung im Abgasskandal erheblich erleichtert. Das gilt nicht nur für geschädigte Mercedes-Kunden, sondern auch für BMW-Käufer oder Kunden anderer Autohersteller“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der den Mercedes-Kunden in den ersten beiden Instanzen vertreten hatte und dessen Fall schließlich vor dem BGH landete.
Dass der Beschluss des BGH große Auswirkungen auf weitere Klagen im Abgasskandal hat, zeigte sich jetzt direkt beim Urteil des LG Düsseldorf. Hier hatte der Kläger argumentiert, dass BMW bei der Abgasrückführung ein sog. Thermofenster verwende und die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 17 und über 33 Grad reduziert bzw. ganz eingestellt würde.
Seine Argumentation stützte er auf Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe, die zeigten, dass der zulässige Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß um das 2,6-fache überschritten werde.
Die Messungen wurden zwar bei einem BMW 320d durchgeführt. Während im Fahrzeug des Klägers der Motor des Typs N47 verbaut ist und in dem getesteten BMW 320d bereits der Nachfolgemotor B47 verwendet wird, könne sich der Kläger dennoch auf die Messergebnisse berufen, so das LG Düsseldorf. Denn wenn die zulässigen Stickoxid-Werte schon mit dem „verbesserten“ Nachfolgemotor nicht eingehalten werden, dürfte das erst recht für das Vorgängermodell im Fahrzeug des Klägers gelten, führte das Gericht weiter aus. Zumindest dürfte es ein ausreichendes Indiz dafür sein, dass der aus derselben Motorreihe stammende N47 die Grenzwerte ebenfalls überschreite. Der Kläger habe mit den Messergebnissen hinreichende Anhaltspunkte für seinen Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert und keinen Vortag „ins Blaue“ hinein gehalten, betonte das Gericht.
Bei dem Thermofenster handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung und BMW sei daher schadensersatzpflichtig, so das LG Düsseldorf. BMW hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
„Mit dem BGH-Beschluss und dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist ein neues Kapitel im Abgasskandal aufgeschlagen. Schadensersatzansprüche gegen BMW, Mercedes und andere Hersteller lassen sich nun leichter durchsetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.