LG Augsburg: Spieler muss 27.000 € von Online-Casino zurückbekommen
Das nächste verbraucherfreundliche Urteil im Online-Casino-Skandal bringt einem geschädigten Spieler Verluste in Höhe von 27.000 Euro zurück.
Immer mehr deutsche Gerichte verurteilen Anbieterinnen von Online-Glücksspielen zur Rückzahlung von Geldern, die diese in Form von Verlusten ihrer Spieler generiert haben. Jetzt ist ein Urteil (22. August 2023) vor dem Landgericht Augsburg ergangen. Die beklagte Betreiberin eines Online-Casinos muss einem Spieler seine Verluste in Höhe von rund 27.000 Euro zurückzahlen. Die Begründung ist die gleiche wie in den anderen Fällen auch: Da die Anbieterin der Online-Glücksspiele nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz für ihr Angebot verfügte, hat sie auch keinen Anspruch auf das Geld.
„Der Spieler hatte das Geld zwischen April und Mai 2020 innerhalb fünf Wochen verloren und damit in einer Zeit, in der Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten waren. Diese kategorische Regelung galt bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen. Daher konnte der Spieler die Rückzahlung seines Verlusts verlangen, weil die Anbieterin der Online-Glücksspiele das unrechtmäßig erhalten hatte“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartun.
Diese allgemeine verbraucherfreundliche Rechtsprechung fußt dabei vor allem auf den Bestimmten aus § 812 Bürgerliches Gesetzbuch, in dem es unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“ heißt: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“
Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich daher § 812 BGB. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Danach ist nämlich das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es weit mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“
Das Landgericht Augsburg hat auch herausgestellt, dass dem Rückzahlungsanspruch die Teilnahme des Spielers an illegalen Online-Glücksspielen nicht entgegenstehe. Er habe glaubhaft ausgeführt, dass er das Verbot nicht kannte, und die Online-Casino-Betreiberin habe auch nicht das Gegenteil belegen können. „Geschädigte Spieler sollten sich also von diesem Argument der Gegenseite nicht aus der Ruhe bringen lassen. Die Beklagten können diesen Nachweis in der Regel nicht erbringen“, stellt Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung heraus.