Lapalingo muss über 9.000 € zurückerstatten

Mit Rabbit Entertainment wurde kürzlich die nächste maltesische Anbieterin von Online-Glücksspielen zur Rückzahlung der Verluste eines Spielers verurteilt.

Lapalingo muss über 9.000 € zurückerstatten

Jetzt hat sich auch das Landgericht Bielefeld (Az.: 4 O 102/22) dem verbraucherfreundliches Trend im Online-Glücksspiel-Skandal angeschlossen und das Online-Glücksspielunternehmen Rabbit Entertainment Ltd. mit Sitz als Betreiberin der Online-Glücksspiel-Website www.lapalingo.de verurteilt, einem Spieler seine Verluste zu erstatten. Die Rede ist von 9.698 Euro zuzüglich fünf Prozent Zinsen. Wie die Klägervertreterin berichtet, habe Rabbit Entertainment auf die Berufung verzichtet und den Spielverlust zügig zurücküberwiesen.

„Die Argumente des Bielefelder Landgerichts sind bekannt. Das Online-Casino hat gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag und damit gegen den Schutzzweck des absoluten Verbots von Online-Glücksspiel in Deutschland verstoßen. Damit sollten Spieler laut einhelliger Meinung vor Spielsucht und Vermögensverlust geschützt werden. Könnten Online-Glücksspiel-Anbieter die erlangten Gelder schlussendlich einbehalten, würde das diesem Schutzzweck entgegenstehen, heißt es völlig richtig immer wieder“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Der Hintergrund: Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet bis zu diesem Datum in Deutschland verboten. Aus diesem Grund sind in diesem und zahlreichen anderen Fällen die Verträge mit dem Online-Casino nach § 134 BGB nichtig. Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist demnach nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

Diese Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. „Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.