Landgericht Stuttgart: Online-Glücksspielanbieter muss fast 62.000 Euro an Spieler zurückzahlen
Ein Spieler hatte beim Online-Glücksspiel beinahe 62.000 Euro verloren. Die Betreiberin muss nun das Geld zurückerstatten, da sie nicht im Besitz der notwendigen Lizenz war.
Ein geschädigter Spieler hatte vor dem Landgericht Stuttgart Erfolg. Zwischen Januar 2015 und Oktober 2020 hatte er Verluste in Höhe von 61.794 Euro beim Online-Glücksspiel erlitten. Da das Angebot jedoch nicht legal war, muss die Betreiberin den gesamten Betrag zurückzahlen. Dieses Urteil reiht sich in eine wachsende Anzahl verbraucherfreundlicher Entscheidungen ein.
Dr. Gerrit W. Hartung, ein Rechtsanwalt aus Mönchengladbach und Partner bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de), äußert sich dazu:
“Vor dem 1. Juli 2021 galt ein generelles Verbot für das Veranstalten von Glücksspielen im Internet. Seit diesem Datum sind solche Angebote zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch nur unter der Bedingung, dass die Anbieter eine gültige Lizenz in Deutschland vorweisen können. Dies trifft bislang nur auf wenige Online-Glücksspielanbieter zu. Daher ist die Verurteilung durch das Landgericht Stuttgart folgerichtig, und die Aussichten auf Schadenersatz für Verluste stehen gut. Bis heute hat kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben. Dies birgt erhebliches Potenzial. Unsere Einschätzung ist, dass es in Deutschland deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos gibt.”
Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konzentriert sich ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auf die Vertretung geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos spezialisiert.
“Der Glücksspielstaatsvertrag verfolgt verschiedene Ziele, darunter die Stärkung des Spielerschutzes in Deutschland, die Schaffung von Alternativen zum illegalen Glücksspiel, die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung legaler Glücksspiele und die Prävention von Spielsucht.” In diesem Kontext betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung, “dass die Gerichte regelmäßig zugunsten geschädigter Spieler agieren, um die Schutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrags effektiv umzusetzen.”
Der rechtliche Hintergrund in dieser Angelegenheit basiert auf dem Verstoß der Betreiber gegen das im Glücksspielstaatsvertrag festgelegte Verbot. Aufgrund dieses Verstoßes sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig, und die betroffenen Spieler haben das Recht, die Rückerstattung ihrer Verluste zu verlangen. Die Rückforderung des letztendlich verlorenen Geldes als Spieleinsatz gestaltet sich vergleichsweise einfach, da es sich um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt. Dies resultiert aus der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund des Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag. In § 812 BGB wird unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“ festgelegt: “Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.”