Landgericht Schweinfurt stärkt Verbraucherrechte: Rückzahlung von Verlusten bei illegalem Online-Glücksspiel!

Das Landgericht Schweinfurt hat zugunsten des Verbraucherschutzes entschieden und den Rückzahlungsanspruch eines Spielers gegenüber einem großen Online-Sportwetten-Anbieter anerkannt. Da der Anbieter ohne gültige deutsche Lizenz tätig war, erklärte das Gericht die abgeschlossenen Wettverträge für ungültig und sprach dem Kläger eine Summe von 27.300 Euro zu.

Landgericht Schweinfurt stärkt Verbraucherrechte: Rückzahlung von Verlusten bei illegalem Online-Glücksspiel!

Mit Urteil vom 21. November 2024 (Az. 12 O 663/23) hat das Landgericht Schweinfurt eine richtungsweisende Entscheidung zugunsten eines Verbrauchers getroffen, der vom führenden Online-Sportwetten-Anbieter aus Malta die Rückzahlung von Verlusten aus unerlaubtem Glücksspiel verlangte. Der Kläger, ein Privatkunde, hatte zwischen August 2017 und Oktober 2020 insgesamt 39.800 Euro in Sportwetten auf der Plattform des Anbieters investiert, wobei ihm lediglich 12.500 Euro an Gewinnen zurückerstattet wurden. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob der Anbieter trotz des Fehlens einer gültigen deutschen Lizenz zur Rückzahlung der Verluste verpflichtet ist.

Das Gericht gab der Klage in Höhe von 27.300 Euro statt. Grundlage für diese Entscheidung war die Feststellung, dass die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge aufgrund eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Verbindung mit § 134 BGB nichtig sind. Während des streitgegenständlichen Zeitraums war das Angebot von Online-Sportwetten in Deutschland verboten, da die Beklagte nicht über eine gültige Lizenz verfügte. Das Gericht unterstrich, dass § 4 Abs. 4 GlüStV als Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB wirkt und Verträge ohne eine deutsche Erlaubnis grundsätzlich für nichtig erklärt.

„Ein zentraler Aspekt des Urteils war die rechtliche Einordnung der Ansprüche des Klägers. Dieser hatte eine Rückzahlung seiner Verluste auf Grundlage des Bereicherungsrechts gemäß § 812 BGB gefordert. Das Gericht bestätigte, dass die Beklagte einen Vermögensvorteil ohne rechtlichen Grund erlangt habe. Zudem wurde eine Kondiktionssperre nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen, da dem Kläger kein vorsätzliches oder leichtfertiges Verhalten im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit der Sportwetten nachgewiesen werden konnte“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei ist auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen spezialisiert und setzt sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auch für die Rechte von Verbrauchern gegen Online-Casinos ein. Dr. Hartung hat das erfolgreiche Urteil vor dem Landgericht Schweinfurt erstritten.

Ein weiterer zentraler Streitpunkt war die Verjährung der Ansprüche. Die Beklagte vertrat die Auffassung, dass die Ansprüche bereits verjährt seien, da die dreijährige Verjährungsfrist mit der Einzahlung der Spieleinsätze begonnen habe. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es stellte klar, dass die Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt beginne, an dem der Kläger von der Nichtigkeit der Spielverträge Kenntnis erlangt oder diese grob fahrlässig nicht kennt. Der Kläger konnte glaubhaft darlegen, dass er erst nach dem Ende seiner Spielaktivitäten im Jahr 2020 von der Illegalität des Angebots erfahren habe.

Das Urteil macht deutlich, dass Anbieter von Online-Sportwetten auch rückwirkend für Verluste aus unzulässigen Angeboten haftbar gemacht werden können. Es unterstreicht die besondere Schutzwürdigkeit von Verbrauchern im Glücksspielbereich und stellt sicher, dass die Nichtigkeit von Spielverträgen konsequent durchgesetzt wird. Diese Entscheidung ist sowohl in rechtlicher als auch in praktischer Hinsicht von großer Bedeutung, da sie die Haftungsrisiken für Glücksspielanbieter ohne deutsche Lizenz klar aufzeigt und den betroffenen Verbrauchern einen sicheren rechtlichen Rahmen für Rückforderungen bietet. „Mit diesem Urteil hat das Landgericht Schweinfurt einen weiteren bedeutenden Schritt hin zu einer strengeren Regulierung von Online-Glücksspielangeboten und einem verbesserten Verbraucherschutz in Deutschland getan“, erklärt Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.