Kommt das Fahrverbot auf der A40?
Kommt das Fahrverbot auf der A40? Teile der A40 könnten in absehbarer Zeit für Dieselfahrzeuge gesperrt werden. In Verhandlung einer Klage der Deutschen Umwelthilfe hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jetzt entschieden und das Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert, Luftreinhalteplane weiter fortzuschreiben und auch konkret umzusetzen. Um die Einhaltung von Grenzwerten im Stadtgebiet Essen zu gewährleisten, muss auch das NOx-Aufkommen auf einem Teilstück des Ruhrschnellweges reduziert werden – mit erheblichen Konsequenzen nicht nur für Anwohner, sondern auch für betroffene Pendler. Die Messstation Essen-Frohnhausen – direkt an der A40 gelegen – weist im Jahresmittel eine Stickoxid-Belastung von über 50 Mikrogramm aus. Dieser Wert kann nur dadurch verringert werden, dass man älteren Diesel der Schadstoffklasse 4 ab Juli 2019 die Durchfahrt verweigert, ab September 2019 soll es dann auch Verbote für die Schadstoffklasse 5 geben. Sind Sie betroffen? Betroffen sind insbesondere Diesel der Schadstoffklasse 5
- VW, Seat, Skoda, Audi mit dem Motor EA189
- Mercedes mit den Motoren OM 642 und OM 651
- Audi V6-Diesel ohne AdBlue
- Porsche-Diesel Cayenne, Panamera & Macan ohne AdBlue
- VW-Touareg der Schadstoffklasse 5
Ihre Möglichkeiten Abfrage der Rechtsschutzversicherung und Klageeinreichung Teilnahme an der Sammelklage Prüfung des Widerrufsjokers Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung Das Fahrverbot auf der A40 setzt bei Betroffenen einiges an Energien frei. Für das ohnehin vor dem Verkehrskollaps stehende Ruhrgebiet würden enorme Belastungen der Neben- und Ausweichstrecken im Raum stehen, denn 30.000 der 100.000 Autos, die täglich den Ruhrschnellweg nutzen, sind Diesel… Sie interessieren sich für Fahrverbot A40 und andere Themen? Hier der IG Dieselskandal beitreten Unsere Kompetenz Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung ist seit September 2015 glasklar im Dieselskandal auf der Verbraucherseite positioniert. Er ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und betreut und berät über 2000 Betroffene des Dieselskandals – im Großraum Ruhrgebiet/Rheinland und deutschlandweit…
Was kostet das? Unsere Dienstleistung wird über die Gebührenordnung für Rechtanwälte abgerechnet und ist nach Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung für Mandanten garantiert kostenlos. Wir erhalten keine zusätzlichen Provisionen oder Beteiligungen im Erfolgsfall. Die Abfrage der Rechtsschutzversicherung, die Ermittlung Ihrer Betroffenheit und die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.