Abgasmanipulationen sind kein Kavaliersdelikt - VW im Dieselskandal verurteilt
LG Köln 21 O 155/19
Die Abgasmanipulationen bei VW seien nicht nur eine „Schummelei“ oder ein „Kavaliersdelikt“ gewesen, stellte das Landgericht Köln klar. Vielmehr habe VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Mit Urteil vom 23. Juli 2019 entschied das LG Köln, dass Volkswagen einen VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss (Az.: 21 O 155/19).
Kleiner Wermutstropfen für den Kläger: Für die gefahrenen Kilometer muss er sich einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. „Positiv ist jedoch, dass das Gericht meinen Mandanten Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises und nicht erst ab Rechtsanhängigkeit zugesprochen hat. Das macht finanziell einen großen Unterschied und so wird die Nutzungsentschädigung schon fast wieder aufgefangen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der den Schadensersatz für seinem Mandanten durchgesetzt hat.
Der Kläger hatte den VW Tiguan 2.0 TDI im August 2013 gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren.
Das LG Köln stellte klar, dass die verwendete unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstelle. Ein Käufer dürfe davon ausgehen, dass ein Fahrzeug die gesetzlichen Vorgaben einhält und die Abgaswerte nicht nur durch den Einsatz einer Manipulations-Software eingehalten werden.
Aufgrund dieser Manipulationen eigne sich das Fahrzeug nicht zur gewöhnlichen Nutzung im Straßenverkehr, da der Verlust der Zulassung drohe, so das LG Köln.
Der Kläger sei durch die Abgasmanipulationen bewusst getäuscht worden und diese Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags, den der Kläger bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung so nicht abgeschlossen hätte. Daher sei ihm schon mit Abschluss des ungewollten Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der sich durch die Installation eines Software-Updates nicht beseitigen lasse. VW sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, so das LG Köln.
Der Kläger hatte den Tiguan für 31.000 Euro neu gekauft und fuhr rund 110.400 Kilometer mit demFahrzeug. VW muss den Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 13.250 Euro für die gefahrenen Kilometer erstatten. Der Kläger erhält somit noch 17.750 Euro plus Zinsen.
„Das Landgericht Köln hat klar gemacht, dass VW sich im Abgasskandal nicht aus der Verantwortung stehlen kann und zum Schadensersatz verpflichtet ist. Inzwischen haben viele Gerichte entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Das sehen u.a. auch die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe und Koblenz so“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Forderungen gegen VW können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.