KBA verpflichtet AUDI zu Rückrufaktion A6 und A7
Dunkle Wolken über der AUDI-Zentrale in Ingolstadt: Der aktuelle Auslieferungs- und Zulassungsstopp für A6 und A7 Diesel mit V6 Motor ist den Kunden schon kaum zu erklären, nun steht sogar – nicht ganz unerwartet – eine „echte“ Rückrufaktion für die beiden Modelle ins Haus . Die Ermittlungen des KBA sind offenbar abgeschlossen und der Nachweis illegaler Abschaltvorrichtungen ist erbracht. Nun muss Audi technische Details erarbeiten und nach Genehmigung des Maßnahmenplanes die Autos in die Werkstatt zurückrufen. Das Kraftfahrtbundeamt hat den Bescheid über einen verpflichtenden Rückruf für die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge ausgestellt. Der Spiegel und der Bayerische Rundfunk berichteten zuerst darüber.
Bis zur Genehmigung geeigneter Updates bleibt die Zulassung neuer A6 und A7 untersagt. Erst nach Freigabe und entsprechendem Umbau dürfen die Autos in den Handel. Eigentümer von Bestandsfahrzeugen warten jetzt auf das offizielle Anschreiben zum Rückruf. Dieser ist verpflichtend. Wer nicht teilnimmt verliert die Zulassungsgenehmigung. Im Extremfall drohen Zwangsstillegungen.
Rechtsschutzversicherungen hatten die Deckung von Rückgabe-Klagen bislang mit Hinweis auf die fehlende Rückrufaktion angelehnt. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „A6 und A7 mit V6-Motor und Schadstoffklasse 6 sind jetzt zu 100 % betroffen!“
Hartung ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und steht für eine kostenlose Erstberatung gern zur Verfügung. Betroffen sind in Deutschland derzeit 33.000 Eigentümer von bereits zugelassenen Fahrzeugen und eine Reihe von Bestellern, die aktuell auf die Auslieferung warten.