Illegales Online-Glücksspiel: Geld zurück vom Online-Casino PlayCherry
Die Online-Glücksspiel-Anbieterin PlayCherry muss einen geschädigten Verbraucher mehr als 154.000 Euro zurückzahlen. Das Unternehmen hat gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.
Das Landgericht Berlin fällte am 9. August 2023 ein Urteil, wonach das Unternehmen PlayCherry Limited als Betreiber eines Online-Casino-Angebots unter „www.sunmaker.de“ an einen geschädigten Verbraucher insgesamt 154.238 Euro zurückzahlen muss. Diese Summe hatte der Spieler beim Online-Glücksspiel verloren. Da PlayCherry aber gegen das damalige Verbot von Online-Glücksspielen im deutschen Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, wodurch die Spielverträge als nichtig erklärt wurden. Der Kläger hatte zwischen Dezember 2015 und März 2018 an Glücksspielen teilgenommen, zu einem Zeitpunkt, als solche Online-Angebote in Deutschland noch klar illegal waren.
„Die Gerichtsentscheidung stützte sich auf den § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages, der die Organisation und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele untersagte. Das Gericht betonte, dass das Erreichen der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags – der Kampf gegen Spielsucht und der Jugendschutz – untergraben würde, wenn illegale Glücksspielverträge als gültig betrachtet würden und die Anbieter das Geld behalten dürften. Zudem wurde festgestellt, dass das Unwissen des Klägers über das Verbot kein Hinderungsgrund für die Rückforderung der Verluste sei, zumal die Beklagte nicht nachweisen konnte, dass der Kläger vom Verbot Kenntnis hatte. Das Gericht stellte dabei heraus, dass der Betreiberin die Illegalität ihres Angebots bewusst gewesen sein musste, während der Mandant nichts von dem Verbot wusste“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de).
Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.
Obwohl die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags seit dem 1. Juli 2021 gelockert wurden, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, dass dies nicht rückwirkend gilt und viele Anbieter immer noch keine gültige deutsche Lizenz haben. Spieler, die unter ähnlichen Umständen Geld verloren haben, könnten demnach gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzufordern. Die allgemeine verbraucherfreundliche Rechtsprechung fußt dabei vor allem auf den Bestimmten aus § 812 Bürgerliches Gesetzbuch, in dem es unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“ heißt: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“
Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der ein großes Netzwerk von Prozessfinanzierern für die Geltendmachung von Forderungen aus illegalem Online-Glücksspiel aufgebaut hat, betont: „Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich daher § 812 BGB. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Danach ist nämlich das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es weit mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“