Illegales Online-Glücksspiel: Über 15.000 Euro zurück von Online-Casino aufgrund fehlender deutscher Lizenz!
Ein geschädigter Verbraucher hat nach einem Urteil des Landgerichts Bremen eine erhebliche Summe Geld von einem Online-Glücksspielanbieter zurückerhalten.
Am 3. November 2023 erhielt ein Online-Casinospieler, der über 15.000 Euro verloren hatte, ein Urteil des Landgerichts Bremen zugunsten seiner erlittenen Verluste. Das Gericht schloss sich der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung an, wonach der Anbieter von Online-Glücksspielen schadenersatzpflichtig ist, da er nicht über die erforderliche Lizenz für das Angebot von Glücksspielen in Deutschland verfügte. Dies führte zur Ungültigkeit der abgeschlossenen Spielverträge.
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de) erklärte:
„Der geschädigte Verbraucher hatte zwischen Januar und Juni 2018 auf einer deutschsprachigen Website des Anbieters rund 15.000 Euro verloren. Zu dieser Zeit waren Online-Glücksspiele in Deutschland gemäß dem damals geltenden Glücksspielstaatsvertrag grundsätzlich verboten. Der Kläger war sich des Verbots nicht bewusst, während die Betreiberin des Online-Casinos hätte wissen müssen, dass ihr Angebot in Deutschland illegal war. Daher ist die vollständige Erstattung des Verlustes für den Kläger folgerichtig.“
Die Kanzlei konzentriert sich ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.
Das Landgericht Bremen stellte fest, dass die abgeschlossenen Spielverträge aufgrund des Verstoßes gegen das Verbot nichtig sind und die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld hat. Daher ist der Kläger berechtigt, seinen gesamten Verlust zurückzufordern. Selbst wenn der Kläger möglicherweise selbst gegen das Verbot verstoßen hatte, stand dies seinem Rückforderungsanspruch nicht entgegen, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass er von dem Verbot wusste oder sich fahrlässig unwissend verhielt. Die Beklagte konnte das Gegenteil nicht nachweisen, wie das Landgericht Bremen feststellte.
Dr. Gerrit W. Hartung, Experte im Glücksspielrecht, wies ebenfalls darauf hin, dass der Glücksspielstaatsvertrag darauf abzielt, Spielsucht zu bekämpfen und den Jugendschutz zu gewährleisten. Das Gericht betonte, dass diese Ziele untergraben würden, wenn die illegalen Verträge als gültig angesehen und die Anbieter das Geld behalten dürften. Das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar erst zum 1. Juli 2021 gelockert, gilt jedoch nicht rückwirkend. Anbieter benötigen nach wie vor eine gültige Lizenz in Deutschland, die viele von ihnen nicht besitzen. Spieler haben daher sehr gute Chancen, ihre Verluste zurückzuerhalten.