Illegale Online-Sportwetten: Rückzahlungsanspruch wegen Verlusten gegen Tipico!
In einem Rechtsstreit mit der Tipico Co. Limited entschied das Landgericht Mosbach, dass der Kläger, der bei der Beklagten Online-Sportwetten betrieb und dabei Verluste erlitt, Anspruch auf Rückzahlung dieser Verluste habe.
Es geht mit den verbraucherfreundlichen Urteilen im Online-Casino- beziehungsweise Online-Sportwetten-Skandal immer weiter. Jetzt hat das Landgericht Mosbach in einem Rechtsstreit die Tipico Co. Limited verurteilt, an die Klagepartei einen Betrag in Höhe von 36.124,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. November 2023 zu zahlen, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.017,65 Euro freizustellen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte genau diese Summe zurückgefordert, die er im Zeitraum von November 2013 bis Oktober 2020 bei der Tipico Co. Limited verloren hatte. Der Wettanbieter war im fraglichen Zeitraum nur im Besitz einer maltesischen Lizenz und verfügte nicht über eine deutsche Erlaubnis, die zur Veranstaltung von Online-Sportwetten in Deutschland erforderlich gewesen wäre.
„Die Entscheidungsgründe sind umfassend und entsprechen den bisherigen gerichtlichen Erfahrungen. Das Landgericht Mosbach ist, entgegen der Vorstellung der Beklagten, international und örtlich zuständig, da der Kläger seinen Wohnsitz in Deutschland hat und als Verbraucher handelte. Die Beklagte richtete ihre gewerbliche Tätigkeit auf Deutschland aus. Ebenso weist das Gericht auf die Nichtigkeit der Verträge hin. Der Vertrag zwischen dem Kläger und der Beklagten über die Beteiligung an Online-Sportwetten war aufgrund des Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag gemäß § 134 BGB nichtig. Denn die Beklagte hatte keine deutsche Erlaubnis für das Veranstalten von Online-Sportwetten und operierte somit illegal. Die Ansprüche des Klägers sind auch nicht verjährt. Die Verjährungsfrist begann frühestens im Januar 2021, als der Kläger Kenntnis von der fehlenden Lizenz der Beklagten erhielt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Mosbach erstritten.
Aus diesen Argumenten ergibt sich auch der Rückzahlungsanspruch des Klägers. Der Kläger hat ohne rechtlichen Grund an die Beklagte geleistet, wodurch ein Rückzahlungsanspruch gemäß § 812 BGB besteht: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.“ Der Anspruch ist auch nicht nach § 814 BGB oder § 817 BGB ausgeschlossen, da der Kläger nicht wusste, dass er zu den Leistungen nicht verpflichtet war und ihm kein Verstoß gegen gesetzliche Verbote zur Last fällt. Ebenso hat das Gericht auch keinen Ausschluss der Rückforderung anerkannt. So ist die Rückforderung nicht treuwidrig nach § 242 BGB, da der Kläger keinen Vertrauenstatbestand geschaffen hat und die Beklagte nicht schutzwürdig ist. Auch § 762 BGB, der Verbindlichkeit durch Spiel oder durch Wette ausschließt, steht dem Rückforderungsanspruch laut dem Landgericht nicht entgegen, da die zugrundeliegenden Verträge unwirksam sind.
„Dieses Urteil verdeutlicht die strengen Anforderungen an Online-Sportwettenanbieter in Deutschland und die Konsequenzen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Spieler, die bei Anbietern ohne gültige deutsche Lizenz Verluste erlitten haben, können diese unter Umständen zurückfordern. Das Urteil stärkt die Position der Verbraucher“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.