Händler muss VW Touareg zurücknehmen und Kaufpreis erstatten
Urteil LG Mönchengladbach Az.: 11 O 197/18
Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten weisen einen Sachmangel auf. Dementsprechend kann der Käufer gegen den Händler Ansprüche auf Beseitigung des Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend machen. Das hat der BGH im Februar klargesellt. Ganz in diesem Sinne urteilte nun auch das Landgericht Mönchengladbach in einem Verfahren zum Aktenzeichen 11 O 197/18. Hier kann der Kläger seinen VW Touareg an den Händler zurückgeben und dieser muss ihm den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
„Für meinen Mandanten hat sich das Thema Dieselskandal und Wertverlust damit erledigt. Er kann seinen VW Touareg Diesel an den Händler zurückgeben und bekommt den Kaufpreis zurück. In unserem Klageantrag hatten wir auch gefordert, dass der Händler keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer hat. In diesem Punkt ist das Gericht unserer Argumentation leider nicht gefolgt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der den Schadensersatzanspruch für seinen Mandanten durchgesetzt hat.
In dem Fall hatte der Kläger im Oktober 2017 einen VW Touareg Diesel gekauft. Wenig später ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den verpflichtenden Rückruf für den SUV wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen an. Bei dem Touareg mit dem 3-Liter-Dieselmotor hatte die Behörde festgestellt, dass der Warmlaufmodus des SCR-Katalysators nicht der Zulassungsgenehmigung entspreche und außerdem die Optimierung der Dosierstrategie für die Adblue-Einspritzung nicht zulässig sei. Damit steht das KBA übrigens auch ganz im Gegensatz zur Erklärung der VW-Tochter Audi, dass dieses Thema nichts mit dem Abgasskandal zu tun habe. Der 3-Liter-Dieselmotor wurde von Audi gebaut und kommt u.a. auch beim VW Touareg zum Einsatz.
Dr. Hartung: „Durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen entsprach das Fahrzeug nicht der Zulassungsgenehmigung und war auch überhaupt nicht zulassungsfähig. Schon dadurch hat das Auto einen Wertverlust von mehr als 30 Prozent erlitten – was für meinen Mandanten verständlicherweise nicht hinnehmbar war.“ So sah es auch das LG Mönchengladbach. Es stellte fest, dass das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen einen Sachmangel aufweise und nicht die Beschaffenheit aufweise, die ein durchschnittlicher Käufer erwarten könne, so das LG. Dies lasse sich auch nicht durch das Aufspielen eines Software-Updates beheben. Das Auto sei durch das Update vielleicht konform zur Zulassungsgenehmigung, der Wertverlust werde dadurch aber nicht beseitigt. Es sei nicht auszuschließen, dass sich der Imageverlust der Herstellerin (VW) sowie etwaige Dieselfahrverbote bei der Preisbildung auf dem Gebrauchtwagenmarkt niederschlagen. Zudem habe sich VW durch planmäßige Manipulationen für die Nacherfüllung als unzuverlässig erwiesen, so das LG.
„Wir sind zuversichtlich, nicht nur beim VW Touareg, sondern bei allen Diesel-Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 6, die mit dem Audi-Sechszylinder ausgerüstet sind, Rückabwicklungsansprüche durchsetzen zu können“, so Dr. Hartung. Dabei stehen nicht nur die Hersteller, sondern auch die Händler in der Pflicht. „Sie müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist den Mangel beseitigen. Wenn das nicht möglich ist, kommt z.B. die Rückabwicklung des Kaufvertrags in Betracht. Käufer müssen aber Fristen beachten. Bei Neuwagen müssen die Ansprüche auf Mangelbeseitigung innerhalb von zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen innerhalb von einem Jahr ab Zeitpunkt des Kaufes bzw. Lieferung des Fahrzeugs geltend gemacht werden“, erklärt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.