Händler muss neuen Skoda Octavia liefern
OLG Stuttgart 5 U 45/18, Urteil vom 29.07.2019
Das OLG Stuttgart entschied mit Urteil vom 29. Juli 2019, dass ein Händler einen vom Dieselskandal betroffenen Skoda Octavia Combi 2,0 TDI zurücknehmen und dem Käufer einen Skoda Octavia aus der aktuellen Serienproduktion nachliefern muss.
Geringfügige Änderungen nach einem Modellwechsel stünden dem Anspruch auf Nachlieferung nicht im Weg. Besonders positiv für den Kläger: Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sich der Käufer nicht anrechnen lassen.