Geld zurück bei Sportwetten? Anwaltliche Informationen und BGH-Einschätzung
Aufgrund eines aktuellen BGH-Beschlusses vom 22.03.2024 können Sportwetten-Kunden möglicherweise Verluste zurückfordern, wenn der Anbieter keine gültige Lizenz hatte oder gesetzliche Bestimmungen missachtet wurden. Besonders betroffen sind Wettanbieter ohne Lizenz aus der Zeit vor Oktober 2020 oder solche, die das monatliche Einzahlungslimit überschreiten. Für Rückforderungen sollten sich Betroffene an spezialisierte Anwälte wenden. Auch eine kostenlose Erstberatung bei Rechtsanwalt Dimitrov ist möglich, um die Chancen auf Rückzahlung zu prüfen. Weitere Informationen und die relevanten gesetzlichen Vorgaben findet ihr in unserem aktuellen Artikel
Sportwetten – Rückerstattung bei Verlusten? BGH-Urteil?
Aktuell besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, dass Kunden von Sportwetten ihr verlorenes Geld zurückfordern können. Betroffene sollten sich möglichst zeitnah an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Obwohl bisher kein endgültiges BGH-Urteil zu Sportwetten vorliegt (Stand: 24.04.2024), hat das höchste Zivilgericht in einem klaren Beschluss vom 22.03.2024 (Az. I ZR 88/23) eine verbraucherfreundliche Position eingenommen. Weitere Details dazu finden Sie weiter unten.
Oftmals kann durch die Beauftragung eines spezialisierten Prozessfinanzierers ein risikoloses Vorgehen für die Betroffenen ermöglicht werden. Rechtsanwalt Dimitrov steht für Fragen zur Rückerstattung in Sportwettenfällen sowie zur Prozessfinanzierung zur Verfügung.
Online-Sportwetten – OASIS-Sperre und ihre Folgen
Die OASIS-Sperre ist von großer Bedeutung, da eines der Hauptziele des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) darin besteht, Wettsucht vorzubeugen und wirksame Maßnahmen zur Suchtbekämpfung zu etablieren.
Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sind gesetzlich verpflichtet, gesperrte Spieler auszuschließen. Diese Regelung soll verhindern, dass gesperrte Personen an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Leider halten sich viele Anbieter nicht an diese Vorschrift.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass geschädigte Spieler Klagen einreichen, weil Anbieter die OASIS-Sperrdatei missachtet haben. Im digitalen Zeitalter, in dem Glücksspiele rund um die Uhr verfügbar sind, stellt die OASIS-Sperrdatei für Menschen mit Spielsucht die einzige effektive Möglichkeit dar, sich selbst zu schützen.
Diverse Urteile bestätigen diese Notwendigkeit. So hat beispielsweise das Landgericht Hamburg einen Wettbüro-Betreiber zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt, weil die OASIS-Sperre nicht beachtet wurde. Im betreffenden Fall hatte der Kläger aufgrund seiner Spielsucht vor Jahren eine Selbstsperre veranlasst, die auch in der OASIS-Datenbank vermerkt war. Die Beklagte hatte jedoch versäumt, einen Sperrdatenabgleich durchzuführen, und wurde daher zur Zahlung verurteilt.
In den §§ 8a ff. des GlüStV werden sowohl die Selbstsperrung zum Eigenschutz als auch die Pflicht der Wett- und Glücksspielanbieter zur Sperrung geregelt. Es gibt zwei Arten von Sperren: Selbstsperrung und Fremdsperrung. Glückspielbetreiber und Wettanbieter können unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, eine Sperre einzurichten.
Online-Sportwetten – BGH-Beschluss vom 22.03.2024
Im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. März 2024 wird ein Fall behandelt, in dem der Kläger die Rechtmäßigkeit der Sportwetten sowie die Gültigkeit der Wettverträge in Frage stellt. Der Kläger argumentiert, dass das Wettangebot der Beklagten gegen gesetzliche Vorschriften verstoße und daher nicht zulässig sei. Insbesondere wird angeführt, dass das Angebot nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 (monatlicher Höchsteinsatz pro Spieler) und § 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2012 (Trennung von Sportwetten und anderen Glücksspielen) entsprochen habe. Zudem wird die unzulässige Cash-Out-Funktion der Beklagten bemängelt.
Der BGH hat in seinem detailliert begründeten Beschluss unter anderem klargestellt:
„… Aufgrund des Verstoßes gegen die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1, 4 und 5 sowie § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 könnte die Nichtigkeit der Sportwettenverträge zwischen dem Kläger und der Beklagten gegeben sein. Der Schutzzweck dieser Vorschriften erfordert grundsätzlich die Nichtigkeit nach § 134 BGB. Ob dies unter Umständen anders zu beurteilen wäre, wenn ein Anbieter zu diesem Zeitpunkt bereits eine Konzession beantragt hätte, deren Verfahren jedoch gegen Unionsrecht verstoßen hätte und daher das Angebot nicht strafrechtlich oder verwaltungsrechtlich geahndet werden konnte, muss hier nicht entschieden werden. Jedenfalls bleibt die Nichtigkeit nach § 134 BGB für Sportwettenangebote bestehen, die selbst in einem unionsrechtskonformen Konzessionsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubt worden wären…“
Des Weiteren hat der BGH den Zweck des gesetzlichen Verbots erörtert und betont:
„…bb) Der Zweck der gesetzlichen Verbote nach § 4 Abs. 1, 4 und 5 sowie § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012, die Bevölkerung vor den Gefahren öffentlicher Glücksspiele zu schützen, erfordert grundsätzlich die Nichtigkeit von Glücksspielverträgen, die auf einem Internetangebot unter Verstoß gegen die Erlaubnispflicht abgeschlossen wurden (vgl. allgemein zu Online-Glücksspielen und § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 auch Finkenauer, ZfPW 2023, 133, 136 f.; Hendricks/Lüder, VuR 2021, 333, 335; Schaper, WM 2022, 1917, 1923; Scholer/Heintz, jM 2023, 60, 62; Segna, WM 2022, 1909, 1911; NK-BGB/Looschelders, 4. Aufl., § 134 Rn. 183 f.; BeckOGK.BGB/Vossler, Stand 1. März 2021, § 134 Rn. 220; speziell zu Sportwetten vgl. auch Will, NVwZ, 2023, 865, 868; aA Köhler, NJW 2023, 2449, 2452 f.).
(1) Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, wie in § 1 GlüStV 2012 festgelegt, umfassen unter anderem die Verhinderung von Glücks- und Wettsucht sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine wirksame Suchtbekämpfung (Nr. 1), die Steuerung des Spieltriebs der Bevölkerung durch ein begrenztes und reguliertes Glücksspielangebot (Nr. 2), den Schutz von Jugendlichen und Spielern (Nr. 3) und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung von Glücksspielen sowie den Schutz vor betrügerischen Handlungen und damit verbundener Kriminalität (Nr. 4). …“
Bezüglich der Begrenzung des monatlichen Höchsteinsatzes von 1.000 Euro hat der BGH folgendes festgestellt:
„…(1) Die Beklagte hat den Höchsteinsatz pro Spieler entgegen § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 nicht auf 1.000 Euro pro Monat begrenzt. Die unstrittigen Nettoverluste des Klägers von 11.984,89 Euro in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten zeigen, dass die Beklagte Wetten in einem Umfang anbot, der den monatlichen Höchsteinsatz erheblich überschritt.
(2) Die Begrenzung des Höchsteinsatzes ist eine Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012. Diese Begrenzung wird in der Konzession als Auflage festgelegt (§ 4c Abs. 2 GlüStV 2012). Bei Verstößen gegen solche Auflagen kann die zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen und gegebenenfalls die Konzession widerrufen (§ 4e Abs. 4 GlüStV 2012). Das Sportwettenangebot der Beklagten war daher nach dem materiellen Glücksspielrecht nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig und hätte selbst bei einer angenommenen Konzessionserteilung behördlichen Maßnahmen bis hin zum Widerruf unterliegen können. Die Begrenzung des Höchsteinsatzes ist eine zentrale Regelung zum Schutz der Spieler.
(3) Der Verstoß gegen das gesetzliche Verbot des § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 führt zur Nichtigkeit der Verträge zwischen der Beklagten und dem Kläger. Diese Nichtigkeit ist erforderlich, um den Zweck des Verbotsgesetzes zu erreichen…“
Viele Kunden von Sportwetten und Juristen warten seit Jahren auf eine rechtliche Klärung in vergleichbaren Fällen. Bisher wurde eine BGH-Entscheidung immer wieder vermieden, da die Wettanbieter oft vorzeitig Vergleiche abschlossen, um ein bindendes Urteil zu verhindern.
Mit diesem Hinweisbeschluss hat der BGH anscheinend für mehr Klarheit in der rechtlichen Beurteilung von Sportwetten gesorgt. Der I. Zivilsenat kommt in seinem Hinweisbeschluss zu dem Schluss, dass die Revision des Wettanbieters voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, und stützt sich dabei auf die gleiche Argumentation wie das Oberlandesgericht Dresden.
Rückforderung von Verlusten aus Sportwetten: Voraussetzungen und Möglichkeiten
Die Rückforderung von Verlusten aus Sportwetten ist nicht immer möglich und hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Um Verluste zurückzufordern, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Illegalität des Anbieters: Der Anbieter muss illegal gewesen sein, d. h. er durfte keine gültige Lizenz besitzen. Bei lizenzierten Anbietern können Rückzahlungsansprüche teilweise auch bei Pflichtverletzungen oder Gesetzesverstößen des Anbieters bestehen.
- Unkenntnis der Illegalität: Die Kunden dürfen nicht gewusst haben, dass das Angebot illegal war.
Da in Deutschland erst seit Oktober 2020 staatliche Lizenzen für Sportwetten vergeben werden, gibt es gute Chancen, Verluste aus der Zeit vor diesem Datum zurückzufordern. Auch für Zeiträume nach Oktober 2020 bestehen gute Rückforderungsmöglichkeiten, wenn der Anbieter keine gültige Konzession hatte. Die Lizenzsituation kann auf der Website der zuständigen Behörde überprüft werden. Da viele Online-Sportwetten-Plattformen professionell erscheinen und mit „europäischen“ Lizenzen werben, ist es oft schwer für die Spieler zu erkennen, ob sie illegale Angebote nutzen.
Wichtige Punkte, die beachtet werden sollten:
- Verjährungsfrist: Gemäß § 199 BGB beträgt die Verjährungsfrist maximal zehn Jahre nach Ende des jeweiligen Jahres. Im Jahr 2024 können daher grundsätzlich Verluste aus dem Jahr 2014 und später geltend gemacht werden.
- Transaktionsaufzeichnungen: Zur Geltendmachung der Verluste benötigt der Spieler die Transaktionsaufzeichnungen des Wettanbieters. Falls diese Unterlagen fehlen, kann Rechtsanwalt Dimitrov für eine unverbindliche und kostenfreie Beratung kontaktiert werden.
- Unkenntnis: Der Spieler muss während des Zeitraums, in dem keine gültige Lizenz in Deutschland vorlag, unwissend über die Illegalität des Angebots gewesen sein.
- Anbieter aus Malta: Bei Sportwettenanbietern mit Sitz in Malta sollte im Einzelfall geprüft werden, ob eine Vollstreckung aufgrund der „Bill 55“ Aussicht auf Erfolg hat.
- Streitwert: Da Rechtsverfolgungskosten entstehen können und Prozessfinanzierer oft nur bei höheren Streitwerten Fälle übernehmen, ist ein Vorgehen besonders sinnvoll bei Verlusten ab etwa 10.000 Euro.
Durch die Beachtung dieser Voraussetzungen können Betroffene ihre Chancen auf eine Rückforderung von Sportwettenverlusten optimieren.
Online-Sportwetten und das Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat
In vielen Fällen verstoßen Anbieter von Sportwetten gegen das gesetzlich festgelegte Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat. Dieses Limit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2012 sowie dem GlüStV 2021. Auch dürfen Spieler nur dann am Glücksspiel teilnehmen, wenn ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt wurde. Das Einzahlungslimit ist erreicht, sobald ein Spieler in einem Kalendermonat insgesamt 1.000 Euro bei allen Veranstaltern und Vermittlern von öffentlichen Glücksspielen eingezahlt hat. Sobald dieses Limit erreicht ist, darf dem Spieler keine weitere Teilnahme am Glücksspiel gestattet werden.
Hier ein Auszug aus § 6c Abs. 1 GlüStV:
„§ 6c Selbstlimitierung; Limitdatei für Glücksspiele im Internet
(1) 1 Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen oder anzugeben, dass ein bereits festgelegtes individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll. 2 Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht übersteigen. 3 In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen abweichenden Betrag festsetzen kann.“
Unter bestimmten Bedingungen kann das monatliche Limit eines Spielers bei einem Anbieter auf bis zu 30.000 Euro erhöht werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es sich um ein individuelles Einsatzlimit handelt und zusätzlich ein monatliches Verlustlimit von höchstens 20 % des individuellen Einsatzlimits festgelegt wird. Außerdem müssen die Spieler ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auf geeignete und überprüfbare Weise nachweisen. Bei einem Einsatzlimit zwischen 10.000 und 30.000 Euro muss der Spieler mindestens 21 Jahre alt sein. Der Anbieter ist zudem verpflichtet, das Spielverhalten der Spieler auf auffällige oder kritische Anzeichen wie fehlgeschlagene Einzahlungen, keine Auszahlungen oder nächtliche Spielaktivitäten zu überwachen.
Das Landgericht Heidelberg hat in einem Urteil vom 07.12.2023 entschieden, dass, wenn das anbieterübergreifende Einzahlungslimit erschöpft ist und der Veranstalter entgegen § 6c Abs. 6 S. 6 GlüStV keine weiteren Einzahlungen ablehnt, der Anbieter verpflichtet ist, dem Spieler die Einzahlungen, die das Limit überschreiten, zurückzuerstatten. Hier ein Auszug aus der Vorschrift:
„… Ist das anbieterübergreifende Einzahlungslimit bereits erschöpft, ist die beabsichtigte Einzahlung durch den Veranstalter oder den Vermittler abzulehnen. 7 Gleiches gilt, wenn durch die beabsichtigte Einzahlung das anbieterübergreifende Einzahlungslimit überschritten würde; dem Spieler kann in diesem Fall die Höhe des noch nicht ausgeschöpften anbieterübergreifenden Einzahlungslimits mitgeteilt und ein neuer Einzahlungsvorgang gestartet werden, auf den die Sätze 1 bis 6 erneut anzuwenden sind…“
Das Urteil verdeutlicht, dass die Einhaltung des Einzahlungslimits für Sportwettenanbieter zwingend erforderlich ist, und dass Verstöße gegen diese Regelungen zu Rückerstattungsansprüchen der Spieler führen können.
Online-Sportwetten und Online-Casinos: Chancen bei Firmen aus Curacao
Sportwetten- und Casino-Anbieter aus Curacao operieren häufig mit Lizenzen, die von der Curacao eGaming Authority ausgestellt wurden. Diese Lizenzen sind weniger streng reguliert als die Lizenzen in Deutschland oder der EU. Daher können rechtliche Schritte gegen diese Anbieter komplexer sein, aber es gibt immer noch Möglichkeiten, erfolgreich vorzugehen. Erfahrung und ein fundiertes rechtliches Verständnis sind hierbei entscheidend.
Bekannte Anbieter aus Curacao
Einige der bekannten Firmen aus Curacao, die Online-Sportwetten und/oder Online-Casinos anbieten, sind:
- TechSolutions Group NV: Betreiber von 22bet, 20bet, National Casino, Bizzo Casino
- Bellona NV: Betreiber von Grandwin, 1bet Casino, Slot10 Casino, Silberplay Casino, Royalist Play Casino, Dachbet Casino, Zodiacbet Casino, EmirBet Casino, Slotimo Casino
- Medium Rare NV: Betreiber von Stake NV
- Raging Rhino NV Casino: Betreiber von LuckyDays
- Platincasino: Angeblich betrieben von Latiform B.V., Curacao, mit der Lizenz 365/JAZ Sub-License GLH-OCCHKTW0711092022
Rechtliche Entwicklungen in Deutschland
In Deutschland gibt es eine Reihe von kundenfreundlichen Urteilen gegen Sportwettenanbieter, die keine gültige Lizenz hatten oder gegen andere gesetzliche Vorschriften verstoßen haben. Einige relevante Urteile sind:
- Urteil Landgericht Meiningen gegen Betway (11.12.2023): Betway Limited wurde verpflichtet, Verluste in Höhe von rund 8.000 Euro vollständig zu erstatten. Das Urteil basiert auf dem Fehlen der erforderlichen Lizenz für das Anbieten von Online-Sportwetten in Deutschland, wodurch die Wettverträge für nichtig erklärt wurden.
- Urteil Landgericht Göttingen gegen Betway (15.02.2024, Az. 5 O 207/22): Das Gericht entschied, dass Verluste aus Online-Glücksspielen und Sportwetten gleich behandelt werden, wenn die Firma keine gültige Lizenz hatte. Das Urteil verpflichtet Betway zur Rückzahlung von 58.586 Euro.
- Urteile gegen weitere Anbieter:
- Tipico: Urteile vom Landgericht Marburg (16.10.2023), Landgericht Ellwangen (07.09.2023), und Landgericht Bielefeld (02.10.2023) haben zugunsten der Kunden entschieden.
- bet3000: Das Landgericht Arnsberg entschied am 22.09.2023 zugunsten eines Kunden.
- bet365: Das Landgericht Essen entschied am 22.12.2022 (Az.: 12 O 259/20) kundenfreundlich.
- Bwin: Es gibt ebenfalls kundenfreundliche Urteile gegen Bwin, weitere Details sind in einem spezifischen Artikel zu Bwin zu finden.
Chancen für Kunden gegen Anbieter aus Curacao
- Lizenzierung und Rückforderungen: Kunden, die Verluste bei Anbietern aus Curacao erlitten haben, können Rückforderungen geltend machen, wenn die Anbieter keine gültige Lizenz im entsprechenden Heimatland des Kunden hatten. Dies kann insbesondere relevant sein, wenn der Anbieter gegen lokale Gesetze oder Vorschriften verstoßen hat.
- Juristische Unterstützung: Da die rechtlichen Rahmenbedingungen für Anbieter aus Curacao komplex sein können, ist es ratsam, sich an erfahrene Anwälte oder Fachleute zu wenden, die auf Glücksspielrecht spezialisiert sind. Sie können helfen, die besten Vorgehensweisen zu identifizieren und die Erfolgsaussichten zu bewerten.
- Dokumentation: Es ist wichtig, alle relevanten Transaktionsunterlagen und Kommunikation mit dem Anbieter zu sammeln, um die Forderungen zu untermauern.
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