Geld zurück bei Online-Wettverlusten: Gericht verurteilt Electra Works Limited als Betreiberin der Marke bwin zur Rückzahlung!

Das Landgericht Neubrandenburg hat entschieden, dass die Electra Works Limited als Anbieterin von Online-Sportwetten ohne gültige deutsche Lizenz zur Rückzahlung von Wettverlusten verpflichtet ist. In dem Verfahren ging es um Einsätze in Höhe von knapp 30.000 Euro, die eine deutsche Kundin auf der Plattform Bwin des in Gibraltar ansässigen Unternehmens getätigt hatte.

Geld zurück bei Online-Wettverlusten: Gericht verurteilt Electra Works Limited als Betreiberin der Marke bwin zur Rückzahlung!

Das Landgericht Neubrandenburg hat in einem Urteil vom 8. August 2024 entschieden, dass die Electra Works Limited, die in Gibraltar ansässige Anbieterin von Online-Sportwetten unter der Marke bwin, einer Klägerin eine Summe von 29.740 Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen muss. Zusätzlich wurde die Beklagte zur Freistellung der Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.728,48 Euro verurteilt. Hintergrund des Rechtsstreits waren Einsätze, die die Klägerin im Rahmen von Online-Sportwetten getätigt hatte, die von der Beklagten ohne gültige deutsche Lizenz angeboten wurden.

„Die Klägerin hatte in der Zeit vom 13. September 2016 bis zum 7. Oktober 2020 insgesamt 31.440 Euro auf ihr Wettkonto bei der Beklagten eingezahlt, erhielt aber lediglich 1.700 Euro als Gewinne zurück. Die Beklagte betrieb das Online-Glücksspiel über eine deutschsprachige Website, war jedoch nur in Gibraltar lizenziert und verfügte in Deutschland nicht über die notwendige Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Sportwetten. Die Klägerin gab an, von der Illegalität des Angebots keine Kenntnis gehabt zu haben, da die Website den Anschein der Legalität vermittelte. Sie forderte daraufhin die Rückerstattung ihrer Verluste, da sie die abgeschlossenen Wettverträge aufgrund fehlender Lizenzierung als nichtig betrachtete“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Er hat sich das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Neubrandenburg erstritten.

Das Gericht stellte fest, dass die von der Klägerin mit der Beklagten geschlossenen Wettverträge gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 und 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2012 (GlüStV 2012) nichtig sind. Im maßgeblichen Zeitraum war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland generell verboten, es sei denn, es lag eine entsprechende behördliche Erlaubnis vor. Die Beklagte hatte keine solche Erlaubnis, sodass ihre Aktivitäten illegal waren. Das Gericht betonte, dass das Verbot aus dem GlüStV 2012 mit dem Unionsrecht vereinbar war und keinen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union darstellte.

Das Gericht wies auch den Einwand der Beklagten zurück, wonach die Rückforderung gemäß § 817 Satz 2 BGB oder § 814 BGB ausgeschlossen sei. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Klägerin Kenntnis von der Illegalität des Glücksspielangebots hatte. Im Gegenteil, die von der Beklagten geschaffene Scheinlegalität und ihre eigenen Aussagen zur vermeintlichen Rechtmäßigkeit ihrer Angebote legten nahe, dass die Klägerin nicht wissen konnte, dass sie an einem illegalen Glücksspiel teilnahm. Zudem sah das Gericht keine grobe Fahrlässigkeit oder ein sittenwidriges Verhalten seitens der Klägerin, das die Anwendung von § 817 Satz 2 BGB rechtfertigen würde. Die Beklagte hatte hilfsweise die Einrede der Verjährung erhoben. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Beklagte nicht nachweisen konnte, dass die Klägerin vor 2020 Kenntnis von der Illegalität hatte oder haben musste. Die regelmäßige Verjährungsfrist begann daher nicht vor dem Jahr 2020 zu laufen.

Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung kommentiert: „Das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg unterstreicht die strengen Regelungen zum Schutz der Verbraucher im Bereich des Online-Glücksspiels und die Notwendigkeit, dass Anbieter von Online-Sportwetten in Deutschland eine gültige Lizenz besitzen müssen. Anbieter, die ohne entsprechende Erlaubnis tätig sind, laufen Gefahr, zur Rückerstattung von Einsätzen verurteilt zu werden, und können sich nicht auf die Unkenntnis der Spieler oder auf angebliche Duldungen durch Behörden berufen.“