Geld zurück bei Online-Glücksspielverlusten: Landgericht Verden verurteilt Betreiber von Online-Glücksspielen zur Erstattung von Verlusten!

Die European Lotto and Betting Limited wurde dazu verurteilt, einem Kläger 19.377,72 Euro zu zahlen. Dieser hatte finanzielle Verluste erlitten, die auf illegale Online-Glücksspiele zurückzuführen sind. Das Gericht entschied, dass der Anbieter gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und somit die Rechte der Spieler verletzt hatte.

Geld zurück bei Online-Glücksspielverlusten: Landgericht Verden verurteilt Betreiber von Online-Glücksspielen zur Erstattung von Verlusten!

Im Rechtsstreit zwischen einem geschädigten Verbraucher und der in Malta ansässigen European Lotto and Betting Limited hat das Landgericht Verden am 8. Juli 2024 ein Versäumnisurteil erlassen. Der Kläger hatte Rückzahlung von Verlusten gefordert, die ihm bei Online-Glücksspielen auf der von der Beklagten betriebenen Plattform Lottoland entstanden sind. Zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 2. Mai 2023 zahlte der Kläger insgesamt 21.992,72 Euro an die Beklagte, erhielt jedoch lediglich 2.615,00 Euro zurück. Er ging davon aus, dass die angebotenen Glücksspiele in Deutschland legal sind. Das Gericht entschied, dass der Kläger Anspruch auf Rückzahlung von 19.377,72 Euro hat, da die Beklagte gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) verstoßen hat, der öffentliche Glücksspiele im Internet untersagt. Diese Regelung dient dem Schutz vor Spielsucht und kriminellen Aktivitäten. Zudem erkannte das Gericht die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers in Höhe von 1.491,07 Euro als erstattungsfähig an. Die Beklagte wurde zur Zahlung des geforderten Betrags nebst Zinsen und zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

„Das Gericht hat den Glücksspielstaatsvertrag, wie bereits andere Gerichte zuvor, als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anerkannt, da diese Regelung dem Ziel dient, der Glücksspiel- und Wettsucht entgegenzuwirken. Auch der Schutz von Jugendlichen vor diesen Gefahren sowie der Schutz von Spielern vor betrügerischen Machenschaften sind wesentliche Aspekte. Daher ist die Einhaltung dieser Vorschrift zwingend erforderlich, und ein Verstoß führt nahezu automatisch zu einer Verurteilung“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei ist auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen spezialisiert und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auch auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos fokussiert. Dr. Hartung hat das erfolgreiche Urteil vor dem Landgericht Verden erstritten.

  • 823 Abs. 2 BGB wird in solchen Fällen häufig herangezogen. Unter dem Titel „Schadensersatzpflicht“ lautet der Wortlaut: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, der gegen ein Gesetz verstößt, das den Schutz eines anderen bezweckt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.“

Im Zusammenhang mit dem Online-Glücksspiel-Skandal bedeutet dies, dass ein Gesetz verletzt worden sein muss, das den Schutz eines anderen bezweckt. In diesem Fall handelt es sich um § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV), der das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verbietet, um unter anderem Spieler vor Spielsucht und betrügerischen Machenschaften zu schützen. Durch die Verletzung dieses Schutzgesetzes muss dem Kläger ein Schaden entstanden sein, der hier in den finanziellen Verlusten besteht, die der Kläger aufgrund seiner Teilnahme an den illegalen Online-Glücksspielen erlitten hat. Der Schaden muss kausal durch den Verstoß gegen das Schutzgesetz verursacht worden sein. Das Gericht argumentiert, dass der Kläger diese Verluste nicht erlitten hätte, wenn die Beklagte die Online-Glücksspiele nicht illegal in Deutschland angeboten hätte. Da die Beklagte bewusst gegen das Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV verstoßen hat, liegen sowohl Rechtswidrigkeit als auch Verschulden vor.

„Diese Begründung ist in nahezu allen Fällen von illegalen Online-Glücksspiel-Angeboten anwendbar, sodass geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, mit dieser Argumentation ihre Verluste zurückzuerhalten“, hebt Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung hervor.