Fehlerhafte Kfz-Darlehensverträge überprüfen und rückabwickeln
Der sogenannte Widerrufsjoker lässt sich auch bei Kfz-Leasing- und Darlehensverträgen unter bestimmten Umständen einsetzen. Das führt zur Rückerstattung der gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen und einer etwaigen Anzahlung.
Von Immobilienkrediten ist das Prinzip schon lange bekannt: Viele Verträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beziehungsweise Widerrufsinformationen. Das gilt auch für Autokredite und Leasingverträge und führt regelmäßig dazu, dass die Widerrufsfrist nie beginnt und Kunden damit jederzeit den Vertrag widerrufen können.
„Das ist insofern interessant, als dass die Finanzierungsquote bei Kfz in Deutschland sehr hoch ist. Viele Privatpersonen finanzieren ihre Fahrzeuge über Darlehen bei Autobanken oder, in seltenen Fällen, ihrer Hausbank, oder greifen auf das Instrument des Leasings zurück. Aber: Viele dieser Leasing- und Darlehensverträge sind fehlerhaft, weshalb Verbraucher sehr gute Chancen haben, diese zu ihren Gunsten rückabzuwickeln“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf den Widerruf von fehlerhaften Darlehensverträgen im Kfz- und Immobilienbereich sowie den Widerruf von fehlerhaften Leasingverträgen spezialisiert.
Stichwort ist der sogenannte „Widerrufsjoker“. Dieser entsteht durch einen juristischen Fehler des Finanzierungspartners im Leasing- beziehungsweise Kreditvertrag. Besonders häufig enthalten Kfz-Darlehensverträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen worden sind, sehr oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beziehungsweise Widerrufsinformationen. „Mit dem Widerrufsrecht hat der Gesetzgeber einen Schutzmechanismus für private Verbraucher geschaffen. Damit können sie innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss eines Vertrages ohne Gründe und finanziellen Schaden von demselben zurücktreten. Das gilt für Kauf- und Darlehensverträge aller Art, also eben auch für private Autokreditverträge und Leasingvereinbarungen“, sagt der bekannter Verbraucherschutz-Anwalt.
Durch den Widerrufsjoker stehen betroffenen Verbrauchern beim Widerruf und der anschließenden Rückabwicklung unter bestimmten Umständen die Rückerstattung der gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen und einer etwaigen Anzahlung zu. Das Prinzip ist damit das gleiche wie bei den Immobiliendarlehen. Dazu kommt laut Dr. Gerrit W. Hartung: „Bei Verträgen ab dem 13. Juni 2014 hat nach der einschlägigen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung zudem auch die Anrechnung eines Nutzungsersatzes für gefahrene Kilometer zu unterbleiben. Daraus entstehen für Kreditnehmer weitreichende Möglichkeiten der finanziellen Kompensation für einen fehlerhaften Kredit und der Neufinanzierung zu möglicherweise wesentlich besseren Konditionen.“
Der Widerruf von fehlerhaften Leasing- und Kreditverträgen habe nichts mit dem Diesel-Abgasskandal zu tun, betont der Rechtsanwalt. Es sei irrelevant, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Diesel- oder Benzinmodell handle. Daher sollten laut dem Ratschlag von Dr. Gerrit W. Hartung Verbraucher mit einem Finanzierungsvertrag diesen prüfen lassen, ob sie vom Widerrufsjoker Gebrauch machen könnten.
Er weiß aber auch, dass dies kein Selbstläufer sei. Schließlich seien Kreditinstitute nicht unbedingt erpicht darauf, den Vertrag rückabzuwickeln und Kunden finanziell zu entschädigen. Der Widerruf von Autokrediten lande daher regelmäßig vor Gericht. Und auch wenn die Gerichte tendenziell verbraucherfreundlich urteilten, müssten die Ansprüche der Fahrzeughalter genau und professionell berechnet werden, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen. Zumal der Widerruf älterer Kreditverträge nur noch in sehr engen Grenzen möglich sei. „Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.11.2019 wird es schwieriger, Verträge, die vor dem vierten Quartal 2016 geschlossen wurden, kundenfreundlich zu widerrufen. Es ist zwar nicht unmöglich, bedarf aber professioneller und eingehender Überprüfungen“, sagt Hartung. Diese führt der Rechtsanwalt mit seinen Kollegen regelmäßig durch, um Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen.