Fahrverbot in Stuttgart für Diesel mit Abgasnorm Euro 5 immer wahrscheinlicher
Verwaltungsgericht Stuttgart droht Zwangsgeld an
Stuttgart wird um ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 kaum herumkommen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Fahrverbot für Euro 5-Diesel in den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt aufgenommen werden muss und dafür eine Frist bis zum 1. Juli gesetzt. Sollte sich die Landesregierung weiter weigern den Beschluss umzusetzen, droht ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro (Az.: 17 K 1582/19).
Für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gibt es in Stuttgart bereits ein Fahrverbot. Eine Ausweitung des Fahrverbots auch auf Diesel der Schadstoffklasse Euro 5 wollte die Landesregierung unbedingt vermeiden und dürfte damit gescheitert sein.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte schon im Juli 2017 entschieden, dass der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt so fortgeschrieben werden muss, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Grenzwerte für Stickoxide in der Stuttgarter Umweltzone enthält. Die Landesregierung Baden-Württembergs hatte sich bislang geweigert, das Verkehrsverbot für Euro-5-Diesel aufzunehmen.
Für diese Weigerung gebe es keinen tragfähigen Grund, so das Verwaltungsgericht. Die vom Land vorgelegten Prognosen zeigten auch für die Jahre 2019 und 2020 deutliche Überschreitungen bei der Belastung der Luft mit Stickoxiden auf mehreren Strecken im Stadtgebiet auf.
Dass auch durch alternative Maßnahmen eine Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden könne, sei nicht dargelegt worden.
„Auch wenn das Land noch vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ziehen kann, muss damit gerechnet werden, dass das Fahrverbot in Stuttgart ab Herbst auch auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Für Dieselfahrer – nicht nur in Stuttgart – wird die Situation immer verfahrener. Sie müssen in zahlreichen Städten mit Fahrverboten rechnen und damit auch den weiteren Wertverlust ihrer Fahrzeuge befürchten. Um sich gegen diese Entwicklung zu wehren, bieten sich zwei Möglichkeiten an. „Ist das Fahrzeug von Abgasmanipulationen des Herstellers betroffen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.
Die Rückabwicklung des Kaufvertrag kann ggf. auch über den Widerruf des Autokredits erreicht werden. Der Widerruf ist unabhängig davon möglich, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung ist, dass die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.