Fahrverbot in Darmstadt ist beschlossen
Verbot ab Juni 2019
Die Hügelstraße und die Heinrichstraße in Darmstadt sind ab Juni 2019 für Diesel bis zur Abgasnorm Euro 5 und Benziner bis zur Schadstoffklasse Euro 2 gesperrt. Das Fahrverbot für diese Straßen in Darmstadt ist Teil eines außergerichtlichen Vergleichs, den die Deutsche Umwelthilfe mit der hessischen Landesregierung geschlossen hat und den das Verwaltungsgericht Wiesbaden jetzt bestätigt hat. Damit ist der Vergleich rechtskräftig, d.h. auch die Fahrverbote ab Sommer 2019 sind beschlossene Sache.
Die Fahrverbote sind nur Teil eines Maßnahmenpakets, das für sauberere Luft und die Einhaltung der Grenzwerte für die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid sorgen soll. Der innerstädtische Autoverkehr soll insgesamt verringert werden. Dazu soll u.a. der öffentliche Personennahverkehr oder der Radverkehr gefördert werden.
Wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft trotz der Maßnahmen künftig nicht eingehalten, drohen weitere Verschärfungen. Dies wird anhand der Abgaswerte im zweiten Halbjahr 2019 überprüft.
„Sollten die Grenzwerte weiterhin überschritten werden, könnte es auch zu weiteren Fahrverboten in Darmstadt kommen. Denkbar ist, dass die Verbotszonen auf weitere Straßen ausgedehnt werden oder auch Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 in die Verbote einbezogen werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Nicht nur in Darmstadt, sondern auch in vielen anderen Städten bleibt die Situation für Dieselfahrer aufgrund von beschlossenen oder drohenden Fahrverboten kritisch. „Wer vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann gegen VW Schadensersatzansprüche geltend machen. Verjährungshemmende Maßnahmen sollten aber umgehend eingelegt werden, weil zum 31. Dezember 2018 die Verjährung der Forderungen droht“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.
Eine Alternative zur Klage ist der Widerruf der Autofinanzierung. Diese Option können nicht nur Dieselfahrer, sondern auch die Käufer von Benzinern ziehen. Voraussetzung für den Widerruf ist lediglich, dass die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.