Vom EuGH Thermofenster Urteil profitieren:
Darum sollten Sie jetzt eine Schadensersatz Klage für Ihren Diesel einreichen!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Diesel-Abgasskandal ein bahnbrechendes Urteil gefällt, das Fahrzeugbesitzern nunmehr die Möglichkeit gibt, schnell und erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen Hersteller von Dieselfahrzeugen geltend zu machen. Das Urteil vom 21. März 2023 stellt klar, dass Dieselhersteller auch bereits bei fahrlässigem Handeln für die Abgasmanipulation haften und den Verbrauchern Schadensersatz zusteht (Az.: C-100/21). Das Urteil im Mercedes-Verfahren hat weitreichende Konsequenzen, da es auf alle Hersteller übertragbar ist, die illegale Abschalteinrichtungen, insbesondere das sogenannte „Thermofenster“, verwenden. Fast alle Hersteller von Dieselfahrzeugen nutzen diese temperaturgesteuerte Abgasreinigung. Unsere Diesel-Anwälte erklären Ihnen gerne im Folgendem, welche neuen Chancen sich für Betroffene im Diesel-Abgasskandal ergeben und welche Auswirkungen das Urteil für weitere Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) haben wird.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Verwendung von Thermofenstern ist illegal
Im Mai 2020 wurde VW im Diesel-Abgasskandal vom Bundesgerichtshof (BGH) verurteilt. Zuvor hatte eine Musterfeststellungsklage 260.000 geschädigte VW-Kunden einen Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro eingebracht. Die Autoindustrie glaubte, der Skandal sei vorbei, aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg belehrte sie eines Besseren. Bereits 2020 entschied der EuGH, dass Abschalteinrichtungen nicht erlaubt sind, um auf dem Prüfstand die Abgasgrenzwerte einzuhalten. Die Industrie argumentierte mit dem Motorschutz, aber der EuGH ließ das nicht gelten. Der EuGH stellte am 6. November 2022 fest, dass auch das sogenannte Thermofenster illegal ist. Diese Abschalteinrichtung steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Der EuGH entschied, dass es keine Rechtfertigung gibt, die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen abzuschalten. Das Urteil ist ein harter Schlag für die Autoindustrie, da fast jedes Dieselfahrzeug ein Thermofenster hat. Verbraucher haben nach dem Thermofenster-Urteil beste Chancen auf Erfolg bei Diesel-Klagen.
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Der Europäische Gerichtshof hat am 21. März 2023 ein wegweisendes Urteil im Diesel-Abgasskandal gefällt.
Am 21. März 2023 wurde ein weiteres Kapitel im Diesel-Abgasskandal geschrieben, das den Verbrauchern zugutekommt. Im Mercedes-Verfahren hat der EuGH eine neues Urteil verkündet. Bereits im Sommer 2022 legte der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos seine Schlussanträge in dem Diesel-Verfahren vor. Dabei geht es erneut um ein Thermofenster, das nach gängiger EuGH-Rechtsprechung für illegal erklärt werden muss. Rantos vertritt die Ansicht, dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung manipulieren. Der Anspruch gilt auch ohne Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Herstellers. Fahrlässiges Handeln der Hersteller genügt bereits. Der Generalanwalt kritisiert auch die von deutschen Gerichten abgezogene Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs, die Vielfahrer beim Schadensersatz oft benachteiligt. Besonders interessant: Die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts widersprechen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Wie bewertet der Bundesgerichtshof den Skandal um die Abgasmanipulationen bei Diesel-Fahrzeugen?
Bisher hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine hohe Hürde für eine Verurteilung der Autohersteller im Diesel-Abgasskandal gesetzt. Eine Haftung kommt nur in Frage, wenn eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) nachgewiesen werden kann. Im Mai 2020 hat der BGH im Fall des VW-Diesels mit der Motorkennung EA189 bereits Sittenwidrigkeit und Vorsatz von VW festgestellt und das Unternehmen verurteilt. Der EuGH-Generalanwalt hingegen sieht im Fall eines Mercedes mit „Thermofenster“ keine Notwendigkeit, Sittenwidrigkeit und Vorsatz nachzuweisen. Bisher konnte Mercedes bei Diesel-Klagen vor dem BGH davonkommen, da dem Unternehmen keine sittenwidrige und vorsätzliche Schädigung nachgewiesen werden konnte. Die Anträge des EuGH-Generalanwalts widersprechen somit der bisherigen Rechtsprechung des BGH. Bis zur nun feststehenden Entscheidung vom 21.03.2023 warteten die meisten deutschen Gerichte – einschließlich des BGH – auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Im Sommer 2022 setzte der BGH bereits ein Verfahren gegen VW aus, das sich mit dem Dieselmotor EA288 befasste und bei dem auch das Thermofenster im Mittelpunkt stand. Diese Verfahren dürften nach der EuGH-Entscheidung nun fortgesetzt werden.
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Wie bewertet unsere Kanzlei die EuGH-Entwicklungen zum Thermofenster?
Bereits der Schlussantrag des Generalanwaltes deutete auf eine verbraucherfreundliche Rechtssprechung hin. Das nun ergangene Urteil zugunsten geschädigter Fahrzeugbesitzer vom 21.03.2023, wird eine neue Welle von Klagen gegen die Autoindustrie auslösen, da viele Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen wie „Thermofenster“ und „Kühlmittel-Solltemperatur-Regulierung“ ausgestattet sind. Selbst Volkswagen’s EA189-Skandalmotor enthält diese Technologie, während auch Daimler, Fiat Chrysler, BMW und Opel sich diese Manipulationen zunutze machen, um die Abgasgrenzwerte nur im Prüfstand zu erfüllen. In der Realität führt dies jedoch zu Verunreinigung und einer gefährlichen Beeinträchtigung der Bürgergesundheit.
Welche Auswirkungen hat ein verbraucherfreundliches Urteil zum Thermofenster des EuGH auf Verbraucher?
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. März 2023 zugunsten der Dieselbesitzer, ist es für sie nun einfacher, gegen Automobilhersteller Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Erfolgschancen haben sich massiv erhöht und eine größere Anzahl von Dieselfahrern ist dadurch klageberechtigt geworden. Aber was sind die Gründe dafür?
Das Thermofenster wird gleichgestellt mit anderen unerlaubten Emissionsreglern. Diese Regler stellen sicher, dass die Abgasreinigung beim Test dem Gesetz entspricht. Im Straßenverkehr verursachen Diesel-Fahrzeuge jedoch schädliche Schadstoffe, die die Gesundheit der Menschen gefährden und die Umwelt belasten.
Autohersteller, die absichtlich oder fahrlässig Abschalteinrichtungen in ihre Fahrzeuge einbauen, können für Schadensersatzklagen haftbar gemacht werden. Bereits das fahrlässige Handeln bei der Installation dieser Einrichtungen kann ausreichend sein, um eine erfolgreiche Klage durchzusetzen. Es ist wichtig, dass die Hersteller für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden und die Verbraucher angemessen entschädigt werden.
Sofern ein sittenwidriges und vorsätzliches Verhalten im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal nachgewiesen werden kann, gibt es keine Hindernisse für eine Schadensersatz -Verurteilung.
Das VW-Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt den Restschadensersatz (BGB §852) für Neuwagenkäufer. Diese haben nun bis zu zehn Jahre nach dem Kauf die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine erfreuliche Entscheidung für alle Betroffenen.
Da das Thermofenster in nahezu sämtlichen Diesel-Motoren eingebaut wurde, haben Verbraucher die Möglichkeit, gegen jeglichen Hersteller von Diesel-Fahrzeugen Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hierzu zählen unter anderem VW, Mercedes, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat und Peugeot. Es besteht somit eine breite Palette an Möglichkeiten für betroffene Verbraucher, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wichtiger Hinweis an alle Wohnmobil-Fahrer: Der Skandal um die Abgasmanipulationen, den Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt: Stellantis) in die Wohnmobilbranche gebracht hat, wird durch das bevorstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine neue Wendung nehmen. Viele Verfahren wurden von deutschen Gerichten aufgrund des EuGH-Urteils ausgesetzt. Es wäre überraschend, wenn FCA nicht zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird.
Hat das Thermofenster-Urteil auch Auswirkungen auf Ihr Fahrzeug?
Wir bieten Ihnen mit unseren erfahrenen Anwälten eine umfassende Unterstützung im Diesel-Abgasskandal. Nach einer gründlichen Prüfung und Beratung übernehmen wir alle notwendigen Formalitäten für Sie. Unsere kostenlose Erstberatung gibt Ihnen Klarheit darüber, ob Sie vom Abgasskandal betroffen sind. Im Falle eines Falles setzen wir Ihre Rechte erfolgreich durch. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung.
- Kostenlose Erstberatung
Unser Team überprüft sorgfältig, ob Sie von den Auswirkungen des Diesel-Abgasskandals betroffen sind und informiert Sie umfassend über Ihre rechtlichen Optionen sowie Erfolgsaussichten. Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite. - Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht
Wenn Sie uns beauftragen, helfen wir Ihnen dabei, Ihre Forderungen auf Schadensersatz erfolgreich durchzusetzen. Dabei legen wir großen Wert auf Kosteneffizienz, Transparenz und Effektivität. - Schadensersatz für Ihren Diesel erhalten
Wir kämpfen an Ihrer Seite, um Ihnen von einem Autohersteller Schadensersatz zu erhalten, während Sie sich entspannt zurücklehnen.
Welche Maßnahmen können Käufer nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in die Wege leiten?
Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte zählt zu den Spitzenreitern im Bereich des Diesel-Abgasskandals und verfügt über umfassende Expertise von mehr als 10.000 Einzelklagen. Wir bieten Verbrauchern verschiedene Optionen, um Schadensersatz zu erhalten:
- Es ist möglich, eine Reduzierung des Kaufpreises zu verlangen. In vereinzelten Fällen wurden deutschen Gerichten zufolge bis zu 25 Prozent Schadenersatz zugesprochen.
- Wenn Sie sich für den Kauf eines Neuwagens entschieden haben, haben Sie die Möglichkeit, gegen den Erhalt eines mangelhaften Fahrzeugs zu klagen, ohne dass Ihnen die bereits gefahrene Kilometerzahl in Rechnung gestellt wird.
- Nach einem erfolgreichen Rechtsstreit oder einer Einigung wird das betroffene Fahrzeug im Rahmen des großen Schadensersatzes an den Hersteller oder den Autohändler zurückgegeben. Der Kläger erhält den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs. Der EuGH-Generalanwalt äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Entschädigung und es ist möglich, dass sich hierdurch eine neue Rechtsprechung entwickelt.
Als Experten im Abgasskandal empfehlen wir allen Besitzern von Dieselfahrzeugen, schnellstmöglich gegen den Hersteller zu klagen. Die Aussicht auf Schadensersatz war noch nie so vielversprechend wie jetzt. Das Urteil des EuGH wird die Verfahren beschleunigen und die Erfolgschancen erhöhen. Es ist daher dringend geboten, schnell zu handeln, um eine mögliche Verjährung zu vermeiden. Die Einreichung einer Klage stoppt den Verjährungsprozess. Vertrauen Sie unserer Kanzlei und lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihr Recht durchzusetzen.
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Mercedes Abgasskandal: aufgrund einer ungültigen Kredit-Klausel droht vor dem BGH die nächste Niederlage
Kunden der Mercedes-Bank mussten ihre Schadenersatzansprüche an diese übertragen
Die Mercedes-Bank hat jahrelang versucht, Schadenersatzforderungen im Diesel-Abgasskandal gegen die Mercedes-Benz-Group AG bereits beim Autokauf zu verhindern. Dies zeigt sich darin, dass Käufer bei der Unterzeichnung eines Autokredits offensichtlich auf alle Ersatzansprüche verzichten und diese an die Bank abgetreten müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stufte die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Grundlage einer mündlichen Anhörung am 13. März 2023 als eher nicht wirksam ein. Der Diesel-Senat des BGH wird seine Entscheidung am 24. April 2023 bekanntgeben (Az.: VIa ZR 1517/22).
Unserer Ansicht nach versucht die Mercedes-Bank mit fragwürdigen Methoden, Schadenersatz-Klagen gegen die Muttergesellschaft abzuwehren. Daher raten wir Besitzern von Mercedes Fahrzeugen, gegen den Autobauer zu klagen und sich in einem kostenlosen Online-Check rechtlich beraten zu lassen. Die Chancen auf Schadenersatz haben sich durch juristische Entwicklungen in den letzten Monaten erheblich erhöht.
Bosch-Papers: Es gibt deutliche Anzeichen für sittenwidriges und vorsätzliches Handeln der Hersteller im Abgasskandal.
Die Deutsche Umwelthilfe hat die sogenannten Bosch-Papers veröffentlicht, welche belegen, dass die Automobilhersteller die Abschalteinrichtungen bei einem Zulieferer in Auftrag gegeben haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu unterlaufen. Darüber hinaus hat Bosch die Hersteller darauf aufmerksam gemacht, dass diese Maßnahme nicht rechtskonform ist. Kurz gesagt: Die Bosch-Papers zeigen, dass die Hersteller die Abgasnormen umgehen wollten.
Seit dem Jahr 2006 hat die Automobilbranche gezielt Abgasmanipulationen geplant. Es ist erwiesen, dass 44 der als illegal eingestuften Abschalteinrichtungen bei Bosch in Auftrag gegeben wurden.
Bosch hat die Automobilhersteller darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Software illegal ist. Es ist nicht nur VW, Mercedes, Audi, Porsche, Opel und BMW, die bei Bosch eine Software zur Abgasmanipulation bestellt haben, sondern auch Fiat und Toyota gehören zu den Kunden. Die Offenlegung dieser Informationen ist von entscheidender Bedeutung und unterstreicht die Verantwortung von Bosch im Umgang mit dieser Angelegenheit.
Auch bei vermeintlich umweltfreundlichen AdBlue-Motoren wird die Abgasreinigung von den Herstellern manipuliert.
Es ist unbestreitbar, dass die gesamte Diesel-Fahrzeugflotte auf deutschen Straßen unrechtmäßig betrieben wird. Die Fahrer dieser Fahrzeuge sollten ihre Fahrerlaubnis entzogen bekommen und es besteht die Gefahr, dass ihre Fahrzeuge stillgelegt werden.
Es wurde festgestellt, dass die Automobilhersteller auch bei Benzinmotoren mithilfe einer Software manipulieren. Diese Erkenntnis ist äußerst bedenklich und wirft erneut Fragen zur Integrität der Branche auf.
Es ist interessant anzumerken, dass Bosch betont hat, dass die Installation durch die entsprechenden Behörden genehmigt sein muss, da sie ungesetzlich war. Jetzt muss untersucht werden, inwiefern diese Vereinbarungen aussahen.
Unsere Kanzlei kommt zu dem Schluss, dass die Automobilindustrie Fahrzeuge an Verbraucher verkauft hat, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Nach §826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben die Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig Schaden erlitten. Die Fahrzeuge haben ihren Preis nicht gerechtfertigt, sodass den Verbrauchern Schadensersatz zusteht.