EU-Kommission schaltet sich im Volkswagen-Dieselksandal ein!
Die Volkswagen AG kommt im Dieselabgasskandal nicht zur Ruhe. Jetzt hat die EU-Kommission Volkswagen zur raschen Entschädigung aller europäischen Verbraucher aufgerufen.
Es ist kaum wenige Wochen her, als der Generalanwalt Athanasios Rantos am Europäischen Gerichtshof für einen Paukenschlag im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG sorgte. Er hat in einem Gutachten die bei Porsche und VW eingesetzten Thermofenster als sehr eingeschränkt zulässig eingestuft. Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt werde, verstießen gegen die europäischen Gesetze, erklärte der Generalanwalt.
Das bedeutet: „Bislang hatte der Konzern immer argumentiert, dass Thermofenster dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Nach Angaben des EuGH ließ die Software höhere Stickoxid-Emissionen zu, wenn es kälter als 15 beziehungsweise wärmer als 33 Grad Celsius war oder das Auto in mehr als 1000 Höhenmetern gefahren wurde. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof schließt daraus, dass diese Thermofenster eine Abschalteinrichtung darstellen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Jetzt geht das Problem auf Ebene der Europäischen Union für die Volkswagen AG weiter, denn die EU-Kommission hat Volkswagen zur raschen Entschädigung aller europäischen Verbraucher aufgerufen, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet: „Der auch für den Verbraucherschutz zuständige EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte, VW dürfe nicht länger ‚auf Zeit spielen‘ und den Ausgang von Schadensersatzprozessen in den Mitgliedsländern abwarten. Volkswagen müsse ‚außerhalb von Deutschland genauso entschlossen handeln wie in Deutschland‘, forderte Reynders. Dies sei ‚eine Frage des Vertrauens‘. ‚Alle Verbraucher müssen entschädigt werden‘“, heißt es dem Pressebericht zufolge. Und weiter: „Bisher zeige VW dafür mangelnde Bereitschaft. Die Verbraucherschutzbehörden der 27 EU-Länder hätten VW in einer gemeinsamen Erklärung laut Der Spiegel ebenfalls ermahnt, ‚auf Verbraucher in allen Mitgliedstaaten zuzugehen, die immer noch auf Entschädigung warten‘. Nur so könnten ‚dieses Kapitel geschlossen und jahrelange Rechtsstreitigkeiten vermieden werden‘.“
Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung spielt dies geschädigten Verbrauchern in die Hände. „Es wird sehr deutlich, dass auch die Politik auf verbraucherfreundliche Lösungen drängt. Während das VW-Dieselgate 2.0 um den EA288 noch am Anfang steht, ist auch Dieselgate 1.0 zum EA189 lange nicht erledigt. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 1.0 und Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“
Wir haben eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listen dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind: VW Dieselskandal EA288