Nächste Schlappe für VW
OLG Oldenburg 13 U 73/19 - Urteil vom 21.10.2019
VW hat im Abgasskandal eine erneute Pleite vor dem OLG Oldenburg einstecken müssen. Innerhalb weniger Tage wurde VW vom OLG Oldenburg erneut zu Schadensersatz verurteilt. Diesmal entschied der 13. Zivilsenat mit Urteil vom 21. Oktober 2019, dass VW den Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Deshalb muss VW einen vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss.
Allerdings darf VW eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen (Az.:13 U 73/19). Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof für beide Parteien zugelassen. Sollte es zu einer Verhandlung vor dem BGH kommen, könnte es auch zu einer höchstrichterlichen Entscheidung in der Frage der Nutzungsentschädigung kommen.