Eine verbraucherfreundliche Entscheidung gegen eine Bank wegen Rückerstattung von Geld aufgrund von Online-Banking-Betrug!
Das Landgericht Köln hat eine Bank dazu verurteilt, einem Verbraucher den finanziellen Schaden zu ersetzen, der ihm durch einen Online-Banking-Betrug entstanden ist. In diesem Fall ging es um fast 10.000 Euro, die durch einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang verloren gingen.
Online-Banking-Betrug ist ein zunehmend ernstzunehmendes Problem, insbesondere angesichts des wachsenden Umfangs digitaler Banktransaktionen. Betrüger nutzen verschiedene Methoden wie Phishing, Trojanische Pferde, Malware, SIM-Swapping, Keylogging und Social Engineering, um erhebliche finanzielle Schäden bei den Opfern anzurichten. Ein solcher Fall wurde kürzlich vor dem Landgericht Köln verhandelt (Urteil vom 8. Januar 2024, Az.: 22 O 43/22), wobei die Sparkasse Köln/Bonn als Beklagte und ein geschädigter Verbraucher als Kläger auftraten.
Hintergrund der Angelegenheit: Am 23. September 2022 wurde der Kläger von einem unbekannten Anrufer kontaktiert, der sich irreführenderweise als Mitarbeiter der Sparkasse Köln/Bonn ausgab. Der Anrufer verwendete dabei Call-ID Spoofing, um die Rufnummer der Sparkasse anzuzeigen. Er erkundigte sich beim Kläger nach betrügerischen Anrufen oder verdächtigen Transaktionen auf seinem Konto. Nachdem der Kläger verneint hatte, informierte der Anrufer ihn darüber, dass er vorübergehend das Konto und die Karte des Klägers aufgrund von Betrugsvorfällen gesperrt habe, aber nun nach der Auskunft des Klägers die Sperre aufheben könne. Der Kläger wurde gebeten, die Freigabe über die pushTAN App der Bank auf seinem Handy zu bestätigen. Bei der Bestätigung eines scheinbaren „Registrierung Karte“-Auftrags in der App gab der Kläger unwissentlich die Zustimmung zur Registrierung einer digitalen Version seiner Debitkarte, die von den Betrügern auf einem mobilen Gerät installiert wurde. Mit dieser digitalen Karte führten die Betrüger zwischen dem 23. und 25. September 2022 betrügerische Zahlungen über ApplePay in Höhe von insgesamt 14.040,90 Euro durch, wovon nur zwei Zahlungen in Höhe von insgesamt 550 Euro tatsächlich vom Kläger autorisiert waren.
“Der Kläger forderte von der Sparkasse Köln/Bonn die Erstattung des verbleibenden Betrags von 9.933,38 Euro, nachdem die Beklagte bereits vorgerichtlich 4.107,52 Euro erstattet hatte. Die Bank lehnte diese Forderung ab und reagierte nicht auf ein anwaltliches Schreiben, das am 23. Dezember 2022 zur Rückerstattung des Restbetrags gesendet wurde. Der Kläger begründete seinen Anspruch gegen die Bank auf der Grundlage von § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach ein Zahlungsdienstleister im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs verpflichtet ist, dem Zahlungspflichtigen den Betrag umgehend zu erstatten und das betroffene Zahlungskonto auf den Stand zurückzuführen, den es ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang gehabt hätte”.
Diese rechtliche Position wurde von Dr. Gerrit W. Hartung, einem Rechtsanwalt aus Mönchengladbach, vertreten, der bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de) tätig ist. Diese Kanzlei konzentriert sich ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Geschädigten des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von betroffenen Verbrauchern gegen Online-Casinos sowie in Fällen von Online-Banking-Betrug spezialisiert.
Die Sparkasse Köln/Bonn versuchte sich damit zu verteidigen, dass der Kontoinhaber grob fahrlässig gehandelt habe, aber dieses Argument überzeugte das Landgericht Köln nicht. Die Richter betonten, dass die Voraussetzungen für den Zahlungsanspruch gemäß § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfüllt waren, da die umstrittenen Zahlungsvorgänge nicht vom Kläger autorisiert waren. Infolgedessen wurde die Bank verurteilt, das Girokonto des Klägers auf den Stand zurückzuführen, den es ohne die nicht autorisierten Zahlungsvorgänge am 23. September 2022 gehabt hätte. Darüber hinaus wurde die Bank dazu verurteilt, dem Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 973,66 Euro sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2023 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
“Dieses Urteil verdeutlicht, dass Opfer von Online-Banking-Betrug ihre Zahlungsdienstleister zur Verantwortung ziehen können, wenn diese bestimmte gesetzliche Verpflichtungen verletzt haben. In Anbetracht der zunehmenden Fälle von Online-Banking-Betrug sollten Betroffene von dieser Möglichkeit Gebrauch machen”, wie Dr. Gerrit W. Hartung, Experte im Bankrecht, betont.