Gutachten zu möglicher Abschalteinrichtung bei Audi A6 mit Motor EA 288
LG Bielefeld 7 O 20/19
Der Dieselmotor des Typs EA 288, Nachfolgemodell des durch den VW-Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189, ist zuletzt ebenfalls in die Schlagzeilen geraten. Auch bei diesem Modell wird möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, was VW erwartungsgemäß bestreitet.
Das Landgericht Bielefeld will nun mehr Licht ins Dunkel bringen. Mit Beschluss vom 25. Juni 2019 hat das Gericht entschieden, ein Sachverständigengutachten einzuholen (Az.: 7 O 20/19).
Konkret geht es dabei um einen Audi A6 mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 und der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger behauptet, dass bei diesem Modell eine Software verwendet wird, die das Abgasrückführungssystem im realen Straßenbetrieb am Beginn der Warmlaufphase des Motors und/oder bei Außentemperaturen unter 10 Grad reduziert oder ganz ausschaltet. Ebenso werde die Abgasreinigung ab einer bestimmten Drehzahl abgeschaltet. Folge dieser Funktionen ist, dass der Stickoxid-Ausstoß erheblich ansteigt.
Der Sachverständige soll feststellen, in welchen Temperaturbereichen die Abgasreinigung nur noch reduziert bzw. gar nicht mehr arbeitet. Ebenso soll er prüfen, bis zu welcher Drehzahl die Abgasreinigung dauerhaft betrieben wird bzw. in welchem Drehzahlbereich sie abgeschaltet wird.
Sollte der Sachverständige zu dem Ergebnis kommen, dass die Abgasreinigung unter üblichen Betriebsbedingungen reduziert bzw. abgeschaltet wird, soll geprüft werden, ob diese Funktion aus Gründen des Motorschutzes notwendig bzw. erforderlich ist.
Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sind Autohersteller verpflichtet, die Fahrzeuge so auszurüsten, dass die Grenzwerte beim Ausstoß von Abgasen unter normalen Betriebsbedingungen eingehalten werden und nicht nur im Prüfmodus. Auch die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung reduzieren, ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig.
„Wird die Abgasreinigung schon bei Temperaturen unter 10 Grad reduziert, kann kaum von einer Ausnahme gesprochen werden. Dann ist es eher die Regel, dass die Abgasreinigung zurückgefahren bzw. abgeschaltet wird. Das kann vom Gesetzgeber nicht gewollt gewesen sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Der erfahrene Anwalt, der im Abgasskandal schon zahlreiche Mandanten vertreten hat, geht daher davon aus, dass der Sachverständige eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Audi A6 mit dem Motor EA 288 feststellen wird. „Auch bei Fahrzeugen mit dem Motor des Typs EA 288 der Marken VW, Audi, Seat und Skoda dürften daher gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.
Alle weiteren wichtigen Fragen und Informationen haben wir für Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema „Dieselskandal EA288“ zusammengefasst.