Dieselskandal-Schadenersatz für Manipulationen an Mercedes Sprinter!
Das Landgericht Freiburg hat in einem Verfahren die Daimler AG gleich dreifach zu Schadenersatz verurteilt. Es waren drei Mercedes-Benz Sprinter 316 CDI streitgegenständlich. Die Fahrzeuge sind jeweils mit einem Motor des Typs OM651 (Euro 5 und Euro 6) ausgestattet.
Lange Zeit schien der Dieselabgasskandal so gut wie ausschließlich auf Pkw beschränkt. Diese Sichtweise kann jetzt revidiert werden. Denn das Landgericht Freiburg im Breisgau (Urteil vom 18.10.2021, Az.: 6 O 149/19) hat die Daimler AG in einem Verfahren gleich zu dreifachem Schadenersatz verurteilt. Es waren drei Mercedes-Benz Sprinter 316 CDI streitgegenständlich. Der geschädigte Verbraucher erhält insgesamt 82.592,77 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. Juni 2019. Die beklagte Daimler AG hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Nutzungsentschädigung ist bei der Höhe des Schadenersatzes bereits berücksichtigt.
Die Fahrzeuge sind jeweils mit einem Motor des Typs OM651 (Euro 5 und Euro 6) ausgestattet. In den Fahrzeugen wird zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes ein Teil der Abgase in den Brennraum zurückgeleitet und erneut verbrannt. Die Abgasrückführungsrate ist dabei unter anderem abhängig von der Außentemperatur, aber auch von anderen Parametern wie dem Thermofenster. Zwei der Fahrzeuge verfügen über eine sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese hat bekanntlich zur Folge, dass die Temperatur des Kühlmittels und des Motoröls künstlich zu Beginn des Motorbetriebs niedrig gehalten wird, wodurch es zum Ausstoß niedrigerer Mengen an Stickoxyden kommt. Das andere Fahrzeug verfügt über einen SCR-Katalysator, der über unterschiedliche Betriebsmodi verfügt.
„Die klägerische Partei behauptet, die Fahrzeuge seien mangelhaft. Es sei eine Software verbaut, die das Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ erkenne und in diesem Fall den Ausstoß an Stickoxiden so reduziere, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten würden, andernfalls hingegen nicht“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Das Gericht hat bestätigt, dass die Daimler AG durch das Inverkehrbringen der mit einer Software zur Manipulation der Abgasaufbereitung versehenen streitgegenständlichen Dieselmotoren, die deshalb als mangelhaft zu bewerten seien, den Abnehmer des Fahrzeugs geschädigt habe. Zudem sei die Daimler AG ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen. In diesem Rahmen muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Dem hat das Unternehmen nicht entsprochen.