Dieselgipfel – Was wird aus Diesel-Fahrzeugen ausländischer Hersteller?
Fahrverbote drohen
Der Dieselgipfel hat wenig Konkretes, dafür aber viele Fragezeichen bei Dieselfahren hinterlassen. Das gilt umso mehr für die Fahrer von Dieselfahrzeugen ausländischer Hersteller wie Renault, Peugeot, Fiat, etc. Verbindliche Maßnahmen gibt es nicht und Fahrverbote drohen.
Der Plan der Bundesregierung sieht vor, mit Umtauschprämien und Hardware-Nachrüstungen die Luft in zunächst 14 besonders belasteten Städten zu verbessern. Verbindlich ist dabei wenig. Das Interesse der Autobauer sich an Hardware-Nachrüstungen zu beteiligen, hält sich in Grenzen. Sie setzen lieber auf die Flottenerneuerung und können so den Absatz von Neuwagen und jungen Gebrauchten fördern. Anreiz sollen die Umtauschprämien schaffen. „Verbindlich ist jedoch gar nichts. Weder die Höhe der Umtauschprämien noch die Hardware-Nachrüstungen. Viele Dieselfahrer werden schon genau nachrechnen müssen, ob sich die Anschaffung eines Neuwagens mit der Umtauschprämie lohnt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Bei Umtauschprämien ist schon aufgrund des Marktdrucks damit zu rechnen, dass auch die ausländischen Hersteller Angebote machen werden. Kritischer sieht es bei der Hardware-Nachrüstung aus.
Die deutschen Autohersteller stehen dieser Möglichkeit sehr ablehnend gegenüber und werden die Kosten wohl kaum in voller Höhe übernehmen. „Weigern sich schon die deutschen Autohersteller werden die ausländischen Autobauer wohl erst recht nicht mitspielen. Ihre Fahrzeuge haben die Betriebserlaubnis nicht in Deutschland erhalten, so dass sich diese Hersteller wohl auch überhaupt nicht in der Verpflichtung sehen, die Schadstoffemissionen durch Nachrüstungen zu reduzieren“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.
Abgesehen davon, dass die Maßnahmen ohnehin nur in 14 Städten und angrenzenden Regionen gelten, wird es für Dieselfahrer immer schwieriger den Überblick zu behalten. Für Fahrer ausländischer Diesel werden Fahrverbote immer wahrscheinlicher, da verschiedene Modelle die Grenzwerte oft deutlich überschreiten. Das ARD-Magazin „Plusminus“ berichtete am 4. Juli 2018, dass z.B. der fast neue Renault Scenic bei einem Abgastest 1083 Milligramm Stickoxid in die Luft blies. Erlaubt sind nach der Abgasnorm Euro 6 lediglich 80 Milligramm pro Kilometer. „Es fällt schwer zu glauben, dass bei solchen Fahrzeugen selbst mit Nachrüstungen Grenzwerte eingehalten werden können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung. Fahrverbote werden sich so kaum vermeiden lassen. „Allerdings können natürlich auch die Halter ausländischer Diesel ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bis zum Widerruf des Autokredits prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Hartung, der bereits zahlreiche vom VW-Abgasskandal geschädigte Verbraucher vertritt.