Dieselskandal bei der BMW AG: Hoher Schadenersatz für X5
Das Landgericht Stuttgart hat die BMW AG verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 30.236,72 Euro zu zahlen. Streitgegenständlich war ein BMW X5 mit dem Motor N57 (Euro 5). Der Kläger bezieht sich vor allem auf das Vorliegen des Thermofensters.
Ist der Dieselabgasskandal jetzt auch bei BMW angekommen? Ein aktuelles Urteil vor dem Landgericht Stuttgart (Urteil vom 20.05.2021, Az.: 20 O 157/20) deutet jedenfalls in diese Richtung. Demnach muss die BMW AG an einen geschädigten Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 30.236,72 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Mai 2020 zahlen. Der Hersteller trägt auch 72 Prozent der Verfahrenskosten. Streitgegenständlich war ein BMW X5 mit dem Motor N57 (Euro 5), den der Kläger am 6. November 2014 als Gebrauchtfahrzeug mit einer Laufleistung von 54.101 Kilometern für 42.000 Euro erworben hatte. Am 25. März 2021 wies der BMW X5 eine Laufleistung von 108.804 Kilometern auf.
Das Gericht schreibt: „Der Kläger behauptet, das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen. Diese unzulässige Abschalteinrichtung diene dazu, die Schadstoffausstöße des Fahrzeugs unter Testbedingungen so zu optimieren, dass – nur unter den Testbedingungen – die Grenzwerte eingehalten werden. Unter normalen Umständen emittiere das Fahrzeug erheblich mehr Schadstoffe, insbesondere Stickoxide. Der Grenzwert für Stickoxid von 180 mg/km werde außerhalb des NEFZ-Zyklus massiv überschritten.“
„Der Kläger bezieht sich vor allem auf das Vorliegen des Thermofensters. Dieses optimiere die Emissionsstrategie, dass sie bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad, also den genormten Temperaturen für den Neuen Europäischen Fahrzyklus, optimal zu 100 Prozent funktioniere und der Stickoxidausstoß unter diesen Bedingungen minimiert werde. Unter anderen Temperaturbedingungen habe die BMW AG andere Aspekte wie schnelleres Ansprechverhalten des Motors, geringerer Kraftstoffverbrauch etc. in den Vordergrund gestellt und die Schadstoffwerte bewusst außer Acht gelassen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Er hat den Beweisbeschluss vor dem Landgericht Heidelberg erwirkt.
„Die BMW AG bestreitet dies natürlich und beruft sich darauf, dass das Fahrzeug die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide der einschlägigen Euro-Norm im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Tests einhalte. Zugleich reklamiert der Autokonzern nicht, dass das Fahrzeug die Stickoxidgrenzwerte im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen generell einhalte. Demnach hat der Kläger einen Schaden erlitten, der die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 bedingt. Er hat einen Vertrag über das streitgegenständliche Fahrzeug abgeschlossen, das formal über eine erteilte EG-Typgenehmigung verfügte. Durch dieses Geschäft ist bei ihm eine konkrete Vermögensgefährdung eingetreten.
„Die bisherigen verbraucherfreundlichen Urteile können anderen BMW-Besitzern eindeutig Mut machen. Sie sollten sich nicht davor scheuen, rechtliche Schritte gegen den Hersteller wegen Betrugshaftung einzuleiten und eine weitreichende finanzielle Entschädigung bei der Rückgabe ihrer Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 zu erhalten. Besonders interessant ist auch die Tatsache, dass das Landgericht Duisburg keinerlei Wert auf die Zusendung eines offiziellen Rückrufschreibens gelegt hat und nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet hat“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.