Dieselgate 1.0 und 2.0 bei beliebten Volkswagen-Bullis T5 und T6
Die Bulli-Modelle T5 und T6 der Volkswagen AG stehen immer öfter im Feuer des Abgasskandals. Jetzt hat die Volkswagen AG reagiert und bietet finanzielle Unterstützung bei Hardware-Nachrüstungen für den T5 mit dem Motor EA189 an. Diese lösen das Problem aber nicht. Verbraucheranwälte raten, das Update nicht auszuführen und anstatt dessen den Klageweg zu beschreiten.
Dieselgate 1.0 und Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG nehmen kein Ende. Denn immer öfter entscheiden die Gerichte bei Streitigkeiten um den Vierzylinder-Diesel EA288 im Sinne der geschädigten Verbraucher, und es fallen auch weiterhin Urteile zum EA189. Mittlerweile regelmäßig im Fokus: der VW-Bulli T5 und T6. Die Volkswagen AG wird für die Manipulationen an den beliebten Transporter immer wieder zu Schadenersatz verurteilt.
Jetzt hat die Volkswagen AG reagiert und bietet finanzielle Unterstützung bei Hardware-Nachrüstungen für den T5 mit dem Motor EA189 an. Das Problem: „Der Zuschuss in Höhe von 3000 Euro von VW reicht oftmals nicht aus, da Katalysatoren bis zu 5000 Euro kosten können. Auf der Differenz soll der Kunden sitzenbleiben, wenn er einer drohenden Stilllegung oder Fahrverboten in Ballungsgebieten entgehen will“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Dazu kommt: Der Einbau macht den ursprünglichen Betrug nicht rückgängig und kann zu weiteren Nachteilen führen, unter anderem einen höheren Benzinverbrauch. Wir raten dazu, das Update nicht auszuführen und anstatt dessen den Klageweg zu beschreiten. Das ist wesentlich sinnvoller als für die vermeintliche Korrektur der Abgasmanipulation auch noch viel Geld zu bezahlen“, rät Dieselanwalt Dr. Hartung. Die Beispiele dafür sind vielfältig.
So hat das Landgericht Gießen (Urteil vom 25.03.2021, Az.: 5 O 450/20) die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher für einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Betrag von 24.201,28 Euro als Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2020 zu zahlen. Kürzlich hat auch das Landgericht Hagen (Urteil vom 11.08.2020, Az.: 3 O 134/19) die Volkswagen AG verurteilt, einen T6-Bulli mit dem Skandalmotor EA288 zurückzunehmen und Schadensersatz zu zahlen. Der geschädigte Verbraucher hatte den Wagen 2015 neu erworben und erhält jetzt 39.853,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent pro Jahr seit dem 13. Mai 2020.
Und das Landgericht Bonn (Az.: 4 O 5/20) hat einen Beweisbeschluss angeordnet, um die Klage eines geschädigten Verbrauchers gegen die Volkswagen AG im Dieselabgasskandal klären zu können. „Es soll Beweis darüber erhoben werden, ob der VW T6 Multivan Highline 2.0 TDI über eine Software verfügt, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet und nur dann ausreichend den zur Abgasreinigung benötigten Harnstoff AdBlue einspritzt“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.
Vor allem hat Dieselgate 2.0 um den EA288 durch das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 09.04.2021, Az.: 8 U 68/20) erhalten. Es hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle im VW-Dieselgate 2.0 zu Recht aufgehoben und im Sinne des geschädigten Verbrauchers entschieden. Es ist das erste Urteil eines Oberlandesgerichts zum VW-Skandalmotor EA288 mit vier Zylindern und der Abgasnorm Euro 6.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hält dieses Urteil für bahnbrechend im Sinne geschädigter Verbraucher:
„Die Volkswagen AG verliert immer mehr an Boden, sich aus dem Abgasskandal herauszureden. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im VW-Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“